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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Amt kürzt Hartz IV wegen RTL-Doku
1000 Euro weniger Unterhalt für Spandauer Familie,
weil bei RTL-Doku Partner der Mutter mit in der Wohnung lebt.
Erst „Mitten im Leben“, jetzt mitten im Schlamassel.
Familie Schneider aus Spandau wurde nach einem Auftritt in dem Fremdschäm-Fernsehformat ein großer Teil
ihrer Bezüge vom Jobcenter gestrichen.
Ursprünglich wollte sich Siebenfach-Mutter Nicole
Schneider (32) mit der Aufwandsentschädigung von 150 Euro etwas dazuverdienen.
Mit Noch-Ehemann und Kindern stellte sie in der Doku-Serie eine Problemfamilie
dar – also ihren eigenen Alltag, so sollte es scheinen.
Aber: „Vor der Kamera mussten mein Mann und ich so
tun, als würden wir noch zusammen leben“, sagt die 130-Kilo-Frau zur B.Z..
„Dabei hat Thorsten seine eigene Wohnung.
“ Würde der Vater von zwei ihrer sieben Kinder bei der
Familie leben, wie es im TV gezeigt wurde, hätten sie weniger Geldanspruch!
Ein Schreiben des Jugendamtes soll bestätigen, dass
das Ehepaar getrennt lebt. Nicole Schneider: „Wir mussten uns für RTL an ein
Drehbuch halten.
“ Laut Sender aber ist „Mitten im Leben“ eine
sogenannte Real-Doku, bei der echte Schicksale gezeigt werden.
Für das Jobcenter Spandau bildet das
Nachmittagsprogramm aber offenbar die Wirklichkeit ab. Deshalb hat die Behörde
den Unterhalt für die Schneiders mit allen sieben Kindern (2-16 Jahre) neu
berechnet, auf der Grundlage von nur einem, gemeinsamen Haushalt.
Jetzt kassiert die Familie deutlich weniger Geld vom
Staat. „Mein Mann bekommt seine 500-Euro-Miete nicht mehr bezahlt. Ich kriege
450 Euro weniger. Insgesamt fehlen knapp 1000 Euro jeden Monat! Ich kann meinen
Kindern kein Essen mehr kaufen“, so Nicole Schneider.
Sie hat einen Anwalt eingeschaltet, will klagen.
Quelle:
Anmerkung: Sollte sich
der Sachverhalt wirklich so verhalten, war die Einschaltung eines Rechtsanwalts
der richtige Schritt.
Nach § 7 Abs 3 Nr 3 b SGB II aF gehört als Partner des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Person zur Bedarfsgemeinschaft, die mit dem
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Bei der Interpretation dieser Norm ist zunächst zu
berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen
gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss (Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL
1/09 ua Rn 136 = BVerfGE 125,175 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr 12).
Dies verlangt bereits unmittelbar der
Schutzgehalt des Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG). Ein Hilfebedürftiger darf nicht
auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren
Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet
ist.
Daher darf die Verweisung eines
Hilfesuchenden auf Einkommen oder Vermögen eines Anderen, gegen den er keine
rechtlichen Ansprüche geltend machen kann, nur unter eingeschränkten
Voraussetzungen zugelassen werden.
§ 7 Abs 3 Nr 3c SGB II normiert für das Vorliegen
einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die
kumulativ vorliegen müssen:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem
gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar 3. so, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu
tragen und füreinander einzustehen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/amt-kurzt-hartz-iv-wegen-rtl-doku.html
Willi S
weil bei RTL-Doku Partner der Mutter mit in der Wohnung lebt.
Erst „Mitten im Leben“, jetzt mitten im Schlamassel.
Familie Schneider aus Spandau wurde nach einem Auftritt in dem Fremdschäm-Fernsehformat ein großer Teil
ihrer Bezüge vom Jobcenter gestrichen.
Ursprünglich wollte sich Siebenfach-Mutter Nicole
Schneider (32) mit der Aufwandsentschädigung von 150 Euro etwas dazuverdienen.
Mit Noch-Ehemann und Kindern stellte sie in der Doku-Serie eine Problemfamilie
dar – also ihren eigenen Alltag, so sollte es scheinen.
Aber: „Vor der Kamera mussten mein Mann und ich so
tun, als würden wir noch zusammen leben“, sagt die 130-Kilo-Frau zur B.Z..
„Dabei hat Thorsten seine eigene Wohnung.
“ Würde der Vater von zwei ihrer sieben Kinder bei der
Familie leben, wie es im TV gezeigt wurde, hätten sie weniger Geldanspruch!
Ein Schreiben des Jugendamtes soll bestätigen, dass
das Ehepaar getrennt lebt. Nicole Schneider: „Wir mussten uns für RTL an ein
Drehbuch halten.
“ Laut Sender aber ist „Mitten im Leben“ eine
sogenannte Real-Doku, bei der echte Schicksale gezeigt werden.
Für das Jobcenter Spandau bildet das
Nachmittagsprogramm aber offenbar die Wirklichkeit ab. Deshalb hat die Behörde
den Unterhalt für die Schneiders mit allen sieben Kindern (2-16 Jahre) neu
berechnet, auf der Grundlage von nur einem, gemeinsamen Haushalt.
Jetzt kassiert die Familie deutlich weniger Geld vom
Staat. „Mein Mann bekommt seine 500-Euro-Miete nicht mehr bezahlt. Ich kriege
450 Euro weniger. Insgesamt fehlen knapp 1000 Euro jeden Monat! Ich kann meinen
Kindern kein Essen mehr kaufen“, so Nicole Schneider.
Sie hat einen Anwalt eingeschaltet, will klagen.
Quelle:
Anmerkung: Sollte sich
der Sachverhalt wirklich so verhalten, war die Einschaltung eines Rechtsanwalts
der richtige Schritt.
Nach § 7 Abs 3 Nr 3 b SGB II aF gehört als Partner des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Person zur Bedarfsgemeinschaft, die mit dem
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Bei der Interpretation dieser Norm ist zunächst zu
berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen
gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss (Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL
1/09 ua Rn 136 = BVerfGE 125,175 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr 12).
Dies verlangt bereits unmittelbar der
Schutzgehalt des Art 1 Abs 1 Grundgesetz (GG). Ein Hilfebedürftiger darf nicht
auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren
Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet
ist.
Daher darf die Verweisung eines
Hilfesuchenden auf Einkommen oder Vermögen eines Anderen, gegen den er keine
rechtlichen Ansprüche geltend machen kann, nur unter eingeschränkten
Voraussetzungen zugelassen werden.
§ 7 Abs 3 Nr 3c SGB II normiert für das Vorliegen
einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die
kumulativ vorliegen müssen:
Es muss sich 1. um Partner handeln, die 2. in einem
gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar 3. so, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu
tragen und füreinander einzustehen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/amt-kurzt-hartz-iv-wegen-rtl-doku.html
Willi S
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