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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gewährung von PKH, denn der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II bei Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien, hängt von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage ab
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
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Gewährung von PKH, denn der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II bei Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien, hängt von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage ab
So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts
Nordrhein-Westfalen, rechtskräftiger Beschluss vom 07.02.2013 - L 7 AS 1956/12
B .
In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die
Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, die einen Leistungsausschluss ohne
entsprechende Öffnungsklausel insbesondere für sog.
"Alt-Unionsbürger" normiert, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und
damit für EU-Bürger einschränkend auszulegen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg,
Beschlüsse vom 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11 B ER - und vom 03.04.2012 - L 5 AS
2157/11 - mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand; LSG
Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2012, L 7 AS 1072/12 B ER).
Die vom SG im angefochtenen Beschluss zitierte
Rechtsprechung des 19. Senats des Landessozialgerichts NRW zu § 7 Abs. 1 Satz 2
Nr. 2 SGB II (Beschluss vom 11.07.2012, L 19 AS 982/12 B) ist umstritten.
So zieht der 6. Senat des Landessozialgerichts NRW die
Anwendung des Art. 4 in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 in
Betracht (Beschluss vom 09.11.2012, L 6 AS 1324/12 B ER; vgl. auch
Grundsicherungsleistungen für Unionsbürger unter dem Einfluss der VO (EG) Nr.
883/2004 von Prof. Dr. Dorothee Frings in Zeitschrift für Ausländerrecht und
Ausländerpolitik -ZAR-, Nr. 9/2012, Seite 317 ff.).
Daher ist der Ausschluss jeglicher Grundsicherung
sowohl europarechtlich als auch nach Maßstab von Art. 1 Grundgesetz (GG) im
Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (1
BvL 10/10, 1 BvL 2/11) zweifelhaft und im Einzelfall zu prüfen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://www.jurablogs.com/de/gewaehrung-pkh-denn-leistungsausschluss-gemaess-7-abs-1-satz-2-sgb-ii-staatsangehoerigen
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/gewahrung-von-pkh-denn-der.html
Willi S
Nordrhein-Westfalen, rechtskräftiger Beschluss vom 07.02.2013 - L 7 AS 1956/12
B .
In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die
Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, die einen Leistungsausschluss ohne
entsprechende Öffnungsklausel insbesondere für sog.
"Alt-Unionsbürger" normiert, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und
damit für EU-Bürger einschränkend auszulegen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg,
Beschlüsse vom 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11 B ER - und vom 03.04.2012 - L 5 AS
2157/11 - mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand; LSG
Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2012, L 7 AS 1072/12 B ER).
Die vom SG im angefochtenen Beschluss zitierte
Rechtsprechung des 19. Senats des Landessozialgerichts NRW zu § 7 Abs. 1 Satz 2
Nr. 2 SGB II (Beschluss vom 11.07.2012, L 19 AS 982/12 B) ist umstritten.
So zieht der 6. Senat des Landessozialgerichts NRW die
Anwendung des Art. 4 in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 in
Betracht (Beschluss vom 09.11.2012, L 6 AS 1324/12 B ER; vgl. auch
Grundsicherungsleistungen für Unionsbürger unter dem Einfluss der VO (EG) Nr.
883/2004 von Prof. Dr. Dorothee Frings in Zeitschrift für Ausländerrecht und
Ausländerpolitik -ZAR-, Nr. 9/2012, Seite 317 ff.).
Daher ist der Ausschluss jeglicher Grundsicherung
sowohl europarechtlich als auch nach Maßstab von Art. 1 Grundgesetz (GG) im
Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (1
BvL 10/10, 1 BvL 2/11) zweifelhaft und im Einzelfall zu prüfen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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Willi S
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