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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG stellt klar: Auch für eine Krankheit, welche - nicht im Katalog der Mehrbedarfe für eine kostenaufwändige Ernährung enthalten ist- kann Anspruch auf Mehrbedarf bestehen

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BSG stellt klar: Auch für eine Krankheit, welche - nicht im Katalog der Mehrbedarfe für eine kostenaufwändige Ernährung enthalten ist- kann Anspruch auf Mehrbedarf bestehen  Empty BSG stellt klar: Auch für eine Krankheit, welche - nicht im Katalog der Mehrbedarfe für eine kostenaufwändige Ernährung enthalten ist- kann Anspruch auf Mehrbedarf bestehen

Beitrag von Willi Schartema So 17 Feb 2013 - 8:52

Denn auch bei " Laktoseintoleranz " können Mehrkosten entstehen,
welche den Mehrbedarf für Ernährung gem. § 21 Abs. 5 SGB II rechtfertigen.


So entschieden vom BSG, mit Urteil vom 14.02. 2013 - B 14 AS 48/12 R.

Ein schönes entspanntes Wochenende wünscht Ihnen das
Team um den Sozialrechtsexperten.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/bsg-stellt-klar-auch-fur-eine-krankheit.html

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