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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.

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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.  Empty Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.

Beitrag von Willi Schartema Fr 8 Feb 2013 - 8:58

Denn bei einem solchen Überprüfungsbegehren sind die
zu überprüfenden Bescheide und die rechtlichen Beanstandungen vom
Hilfesuchenden bereits im Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu benennen ( vgl.
BSG, Beschluss vom 14. März 2012, B 4 AS 239/11 B; vorhergehend Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011, L 29 AS 728/11).



So die Rechtsauffassung des LSG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 26.10.2012 -
L 5
AS 949/11
.


Anmerkung: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 14.06.2012, - L 18 AS 1341/12
B PKH


Bei einem pauschalen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB
X muss das Gericht nicht - quasi „ins Blaue hinein“ ermitteln.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/pauschaler-uberprufungsantrag.html

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