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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Mai 2019 - 8:09

unterliegt keiner Bagatellgrenze.
BSG, Urt. v. 28.11.2018 - B 14 AS 34/17 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_11_28_B_14_AS_34_17_R.html
 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
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