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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische Ermittlung des Verbrauchs voraus. BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 14 AS 45/17 R

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Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische Ermittlung des Verbrauchs voraus. BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 14 AS 45/17 R Empty Höherer Bedarf an Heizstrom setzt keine technische Ermittlung des Verbrauchs voraus. BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 14 AS 45/17 R

Beitrag von Willi Schartema Di 18 Sep 2018 - 9:07

Orientierungssatz ( Redakteur )

Wie das BSG in seinem Urteil vom 7.12.2017 (B 14 AS 6/17 R ) ausgeführt hat, besteht ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über die Warmwasserpauschale hinaus, soweit die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig gedeckt werden und sie nicht unangemessen sind. Die Anerkennung eines abweichenden Warmwassermehrbedarfs setzt keine separate Verbrauchserfassung durch technische Einrichtungen - wie zB einen Verbrauchszähler - voraus, sondern erfordert grundsätzlich Ermittlungen und hierauf gestützte Feststellungen.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_12_B_14_AS_45_17_R.html
 Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
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