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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 10:23

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2015 - L 9 AS 320/13

Leitsatz ( Juris )




2. Zur Zumutbarkeit der Kostensenkung i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Ansonsten scheidet eine Deckelung aus (im Anschluss an BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 6/14 R -).
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


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