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Beschaffung eines Kühlschranks im Rahmen der Wohnungserstausstattung mit Haushaltsgeräten
SG Bremen, Beschluss vom 08.09.2016 – S 6 AS 1654/16 ER
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragstellerin steht ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Erstbeschaffung eines Kühlschrankes zu.
2. Der Umstand, wonach die Ast. in den vergangenen zwei Jahren in ihrer Wohnung ohne eine Kühlungsmöglichkeit für Lebensmittel gelebt haben will, begegnet gewissen Zweifeln. Diese Zweifel müssen jedoch im Hinblick auf die Bedeutung eines Kühlschrankes für eine ordnungsgemäße Lebensführung zurücktreten. Es kann der Antragstellerin nicht zugemutet werden, auch in der Zukunft ohne Kühlschrank leben zu müssen und insoweit das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Insofern genügt im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung.
3. Die Antragstellerin hat durch diese auch glaubhaft gemacht, dass der vom Sperrmüll beschaffte Kühlschrank von Anfang an funktionsuntüchtig war, so dass insoweit nicht von einer Ersatzbeschaffung, sondern von einer Erstbeschaffung auszugehen war.
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/sg-bremen-beschaffung-eines-kuehlschranks-im-rahmen-der-wohnungserstausstattung-mit-haushaltsgeraeten/
Rechtstipp: vgl. SG Bremen, Urteil vom 23.07.2015 – S 27 AS 160/12: War die vorhandene (vom Sperrmüll kommende) Waschmaschine nicht mehr funktionstüchtig, ist von einem bestehenden Erstausstattungsbedarf auszugehen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragstellerin steht ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die Erstbeschaffung eines Kühlschrankes zu.
2. Der Umstand, wonach die Ast. in den vergangenen zwei Jahren in ihrer Wohnung ohne eine Kühlungsmöglichkeit für Lebensmittel gelebt haben will, begegnet gewissen Zweifeln. Diese Zweifel müssen jedoch im Hinblick auf die Bedeutung eines Kühlschrankes für eine ordnungsgemäße Lebensführung zurücktreten. Es kann der Antragstellerin nicht zugemutet werden, auch in der Zukunft ohne Kühlschrank leben zu müssen und insoweit das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Insofern genügt im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung.
3. Die Antragstellerin hat durch diese auch glaubhaft gemacht, dass der vom Sperrmüll beschaffte Kühlschrank von Anfang an funktionsuntüchtig war, so dass insoweit nicht von einer Ersatzbeschaffung, sondern von einer Erstbeschaffung auszugehen war.
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen: http://www.kanzleibeier.eu/sg-bremen-beschaffung-eines-kuehlschranks-im-rahmen-der-wohnungserstausstattung-mit-haushaltsgeraeten/
Rechtstipp: vgl. SG Bremen, Urteil vom 23.07.2015 – S 27 AS 160/12: War die vorhandene (vom Sperrmüll kommende) Waschmaschine nicht mehr funktionstüchtig, ist von einem bestehenden Erstausstattungsbedarf auszugehen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
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