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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Kosten für die Schaltung eines behinderungsbedingt notwendigen werdenden Hausnotrufs sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständige zu erstatten, sofern diese nicht von der Pflegekasse getragen werden. Eine bloße Übernahme einer herausgerechneten
"Grundgebühr" ist nicht zulässig.
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 172/11
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140009001%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 172/11
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140009001%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
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