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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Haftentlassung gezahltes Überbrückungsgeld stellt in den ersten 28 Tagen Einkommen da, danach wird es vermögen.

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Beitrag von Willi Schartema Di 25 März 2014 - 5:48

Die Behörde hat im Rahmen der Beratungspflicht auf die Rücknahme eines Antrages hinzuweisen, wegen Beratungsunterlassung ist die Rücknahme um einen Tag (nach altem Recht) im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.01.2014 - L 7 AS 642/12 - Die Revision wird zugelassen

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168274&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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