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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine PKH für pauschalen Überprüfungsantrag gem.§ 44 SGB X, denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts,quasi "ins Blaue hinein" das gesamte Verwaltungshandeln auf mögliche rechtswidrige Verfügungssätze in den ergangenen Verwaltungsakten zu untersuchen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Fr 22 Feb 2013 - 10:16

So die Rechtsauffassung des Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2013 - L 34 AS 1030/12 B PKH


Leitsatz:

Kein Anspruch auf PKH für den pauschalen
Überprüfungsantrag aufgrund fehlender Mitwirkung - und Beibringungspflicht des
Antragstellers.


Die Leistungsbezieherin begehrt die Überprüfung des
gesamten Verwaltungshandelns des Jobcenters ihr gegenüber seit dem 01.
Januar 2006, ohne die betreffenden Bescheide, wie dies bereits die einschlägige
Regelung in § 44 Abs. 1 (SGB X) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf einen
"Verwaltungsakt" voraussetzt, zu benennen.


Sie stellt auch nicht klar, welche ohne weiteres
bestimmbaren Verfügungssätze von Verwaltungsakten sie zur Überprüfung des
grundsicherungsträgers stellt.


Ihre Bezugnahme in der Beschwerdeschrift auf die
Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 08. März
2012 (- L 18 AS 513/12 B PKH )
geht fehl, weil der durch den hiesigen Bevollmächtigten ebenfalls vertretene
Kläger des dortigen Verfahrens gerade klargestellt hatte, gegen welche
konkreten Bescheide er sich wendet und inwieweit er deren Überprüfung erstrebt.


Zwischenzeitlich hat das Bundessozialgericht (BSG) in
einem gleich gelagerten Verfahren klargestellt, dass es nicht zweifelhaft sein
kann, "dass ein derart weitreichendes Überprüfungsbegehren mit
entsprechenden Mitwirkungserfordernissen beim Berechtigten korrespondiert"
(vgl. den Beschluss vom 14. März 2012 – B 4 AS 239/11 B ; vorhergehend LSG
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011 – L 29 AS 728/11)


Anmerkung:Ebenso im
Ergebnis - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2012 - L 5 AS 949/11

Soweit ein pauschaler Überprüfungsantrag - ohne konkrete Benennung von zu
überprüfenden Bescheiden und rechtlichen Beanstandungen - gestellt wird kann
die Behörde diesen ohne Sachprüfung ablehnen.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/keine-pkh-fur-pauschalen.html

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