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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufwendung für Instandhaltung und Reparatur - die Legalisierung einer Unterkunft ist nicht von § 35 SGB 12 umfasst und nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers SGB XII

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 14:30

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.07.2017 - L 23 SO 247/15


Der Kläger begehrt vom Beklagten die (anteilige) Gewährung von Kosten für die Herstellung eines Heizöllagerraums.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Bei den vom Kläger geltend gemachten Kosten für die Herrichtung des Heizöllagerraums handelt es sich nicht um Kosten der Instandhaltung.

2. Die Legalisierung einer Unterkunft ist nicht von § 35 SGB XII umfasst und nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194943&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
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