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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 2 Jan 2013 - 10:17

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RECHTLICHE HINWEISE FÜR STAATSBÜRGER DEUTSCHES REICH
Gesetze der vermeintlichen Bundesrepublik Deutschland jetzt
ganz ohne Geltungsbereich, also endgültig ungültig!



http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&ved=0CHAQFjAH&url=http%3A%2F%2F64.90.56.97%2FRECHTSKUNDE%2FRechtliche-hinweise-fuer-staatsbuerger-deutsches-reich.pdf&ei=7vnjUJ34HISL4ATEmoFw&usg=AFQjCNHSRS9bmEBajwA8SZrLAdjQ8fAsgg&sig2=_-NmQjZrTdrnyS19rTDa9w&bvm=bv.1355534169,d.bGE&cad=rja

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