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Bundesregierung fördert ehrenamtliches Engagement - Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - Künftig(ab 01.01.2013) sind für Hartz IV - Empfänger bis zu 200 Euro anrechnungsfrei
Das Bundeskabinett hat
am 24.10.2012 einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des
Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, mit dem die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten
kann, verbessert werden sollen.
Die steuerlichen
Vorschriften sollen handhabbarer gemacht werden und den Vereinen eine
höhere zeitliche Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung für
Investitionen gewährt werden. Zusätzlich sollen die seit Jahren
unveränderten Pauschalen maßvoll angehoben werden.
Die Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro erhöht werden.
Das bedeutet, dass
künftig Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu
einem Betrag von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Zudem soll die
Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen, um u.a. das
Schiedsrichterwesen im Amateurbereich von Einzelnachweisen geleisteter
Aufwendungen zu entlasten.
Außerdem sollen Vereine,
Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen ihre Rücklagen und
finanziellen Mittel künftig einfacher und flexibler verwenden können.
Im Einzelnen:
Anpassung sozialrechtlicher Regelungen wegen der Freibetragserhöhung:
Durch die Änderung von §
11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz4 SGB XII wird nun festgelegt,
dass monatliche gezahlte Vergütungen für steuerbegünstigte Tätigkeiten
im gemeinnützigen Verein künftig bis zu 200 Euro, statt wie bisher 175
Euro anrechnungsfrei bleiben.
Das gilt als begünstigtes Einkommen bei Hartz IV-Bezug bzw. gewährten Sozialhilfeleistungen.
Eine vergleichbare
Erhöhung und dann verbesserte Anrechnungsfreiheit gibt es zudem über die
Änderung der jeweiligen Verordnungen beim Bezug von Arbeitslosengeld
II.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesregierung-fordert-ehrenamtliches.html
Willi S
am 24.10.2012 einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des
Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, mit dem die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten
kann, verbessert werden sollen.
Die steuerlichen
Vorschriften sollen handhabbarer gemacht werden und den Vereinen eine
höhere zeitliche Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung für
Investitionen gewährt werden. Zusätzlich sollen die seit Jahren
unveränderten Pauschalen maßvoll angehoben werden.
Die Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro erhöht werden.
Das bedeutet, dass
künftig Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu
einem Betrag von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Zudem soll die
Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen, um u.a. das
Schiedsrichterwesen im Amateurbereich von Einzelnachweisen geleisteter
Aufwendungen zu entlasten.
Außerdem sollen Vereine,
Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen ihre Rücklagen und
finanziellen Mittel künftig einfacher und flexibler verwenden können.
Im Einzelnen:
Anpassung sozialrechtlicher Regelungen wegen der Freibetragserhöhung:
Durch die Änderung von §
11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz4 SGB XII wird nun festgelegt,
dass monatliche gezahlte Vergütungen für steuerbegünstigte Tätigkeiten
im gemeinnützigen Verein künftig bis zu 200 Euro, statt wie bisher 175
Euro anrechnungsfrei bleiben.
Das gilt als begünstigtes Einkommen bei Hartz IV-Bezug bzw. gewährten Sozialhilfeleistungen.
Eine vergleichbare
Erhöhung und dann verbesserte Anrechnungsfreiheit gibt es zudem über die
Änderung der jeweiligen Verordnungen beim Bezug von Arbeitslosengeld
II.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesregierung-fordert-ehrenamtliches.html
Willi S
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