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Weil die Regelleistungen zu niedrig sind: Schulden beim Jobcenter
Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen.
Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.
Mehr zur Verschuldung im SGB II unter: www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern
Quelle:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2476/
Willi S
Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.
Mehr zur Verschuldung im SGB II unter: www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern
Quelle:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2476/
Willi S
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