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Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
Wohnungen erstattet worden sind.
Ein Beitrag von Kirsten Boldt
Die
Stadt muss Tausenden von Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfängern Geld
nachträglich auszahlen. Ihnen sind zu wenig Unterkunftskosten für ihre
Wohnungen erstattet worden. Dabei geht es um schätzungsweise mehrere
Hunderttausend Euro.
Das Arbeits- und Sozialministerium NRW
hatte am 25. Mai die Kölner Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie die
Unterkunftskosten nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes bislang zu
niedrig bemisst.
Das gilt für viele Städte und Gemeinden in NRW.
Allein ausschlaggebend für die Berechnung seien die Vorschriften des
Wohnraumförderungsgesetzes. Für Alleinstehende bedeutet das: Sie haben
Anspruch auf 50 Quadratmeter-Wohnraum, jede weitere Person auf
zusätzliche 15 Quadratmeter.
Im Jobcenter sind mehr als 60
000 Bedarfsgemeinschaften mit Hartz-IV-Empfängern registriert, das
Sozialamt verwaltet Akten von mehr als 15 000 Sozialhilfeempfängern.
"Die Akten werden rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 überprüft", sagte
Barbara Steinraths, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes.
Außer Mietkosten würden auch Heizkosten, Maklergebühren, Mietkautionen berücksichtigt.
Anmerkung:
das Arbeits- und Sozialministerium weißt in seinem Erlass vom
15.08.2012 zur Festsetzung der angemessenen KdU in NRW an, dass der
Mehrbedarf für Alleinerziehung zu höheren Qm führt, zum Erlass des MAIS
NRW:
http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Hinweis:Das
BSG hat mit Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 13/12 R – entschieden, dass
Alleinerziehende keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von
zehn Quadratmetern haben.
http://sozialberatung-kiel.de/2012/08/23/berechnung-der-kieler-mietobergrenzen-rechtswidrig/
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/unterkunftskosten-zu-niedrig-bemessen.html
Willi S
Ein Beitrag von Kirsten Boldt
Die
Stadt muss Tausenden von Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfängern Geld
nachträglich auszahlen. Ihnen sind zu wenig Unterkunftskosten für ihre
Wohnungen erstattet worden. Dabei geht es um schätzungsweise mehrere
Hunderttausend Euro.
Das Arbeits- und Sozialministerium NRW
hatte am 25. Mai die Kölner Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie die
Unterkunftskosten nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes bislang zu
niedrig bemisst.
Das gilt für viele Städte und Gemeinden in NRW.
Allein ausschlaggebend für die Berechnung seien die Vorschriften des
Wohnraumförderungsgesetzes. Für Alleinstehende bedeutet das: Sie haben
Anspruch auf 50 Quadratmeter-Wohnraum, jede weitere Person auf
zusätzliche 15 Quadratmeter.
Im Jobcenter sind mehr als 60
000 Bedarfsgemeinschaften mit Hartz-IV-Empfängern registriert, das
Sozialamt verwaltet Akten von mehr als 15 000 Sozialhilfeempfängern.
"Die Akten werden rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 überprüft", sagte
Barbara Steinraths, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes.
Außer Mietkosten würden auch Heizkosten, Maklergebühren, Mietkautionen berücksichtigt.
Anmerkung:
das Arbeits- und Sozialministerium weißt in seinem Erlass vom
15.08.2012 zur Festsetzung der angemessenen KdU in NRW an, dass der
Mehrbedarf für Alleinerziehung zu höheren Qm führt, zum Erlass des MAIS
NRW:
http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Hinweis:Das
BSG hat mit Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 13/12 R – entschieden, dass
Alleinerziehende keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von
zehn Quadratmetern haben.
http://sozialberatung-kiel.de/2012/08/23/berechnung-der-kieler-mietobergrenzen-rechtswidrig/
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/unterkunftskosten-zu-niedrig-bemessen.html
Willi S
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