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Thomé Newsletter 47/2018 vom 28.12.2018
1. Ankündigung einer Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen
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Am 15. Januar 2019 führt das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung wegen der Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II durch. Tacheles ist dort als sachverständiger Dritter vom BVerfG geladen. Im Vorfeld hat das BVerfG an alle Beteiligten eine Frageliste übersandt, die mit den Beteiligten auf dem Termin erörtert werden soll.
Wir haben uns dazu überlegt, dass wir die Möglichkeit über diesen Newsletter recht viele Menschen zu erreichen, nutzen wollen, um eine Onlineumfrage zu den Fragen des BVerfG, den Folgen und Wirkungen von Sanktionen, im SGB II zu starten.
Damit wollen wir einen Teil der Fragen des BVerfG direkt an euch stellen, aber genauso die Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II ausleuchten.
Dazu werde ich alsbald, wenn die Fragen und die Technik stehen, einen Sondernewsletter herausgeben. Der verlinkt dann auf einen Onlinefragebogen. Die Antworten der Onlinefragen werden wir dann am 15. Januar dem BVerfG unmittelbar präsentieren.
Die Onlinebefragung soll so lange wie möglich online bleiben, auf jeden Fall bis in die zweite Januarwoche hinein. Es wird um rege Beteiligung und Hier wird dann um rege Beteiligung und Verbreitung gebeten!
2. LSG Schleswig-Holstein: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt auch im SGB II zur Jahresfrist bei Widersprüchen
-----------------------------------------------------
Die elektronische Form ist zumindest seit dem 1. Januar 2018 neben der Schriftform und der mündlichen Form (zur Niederschrift) als gleich gewichtige Form, sowie als weiterer Regelweg zu sehen und in die Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich aufzunehmen.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn der Empfänger einen für die Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Zugang nicht eröffnet hat.
Der Hinweis, dass ein Rechtsbehelf nicht per E-Mail rechtswirksam eingereicht werden kann, bringt nicht zum Ausdruck, dass der nach § 36a Abs. 1 SGB I erforderliche Zugang nicht eröffnet ist.
In Schleswig-Holstein ergibt sich die Verpflichtung zur Eröffnung aus § 52b Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG SH), der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 bestimmt, dass jede Behörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet. (für andere Bundesländer gibt es meist vergleichbare Regelungen)
Das „kleine Weihnachtsgeschenk“ des LSG SH ist ein Beschluss vom 20.12.18 (Aktz: L 6 AS 202/18 B ER), den gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/L_6_AS_202_18_B_ER_20.12.18_geschwaerzt.pdf
3. Regelbedarfe bei Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, wichtige Änderung zum 1.1.2019
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Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei RB-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen machen die Jobcenter intensiv bei Geflüchteten gebrauch.
Diese Option zur Kürzung gilt aber nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 !
Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungskürzung über den 31. Dez. 18 hinaus erfolgt. Ich möchte daher alle, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, auf die Situation hinweisen und auffordern gegen die rechtswidrigen Kürzungen ab 1. Jan. 19 mit Widerspruch und wenn der Bescheid bestandskräftig ist, mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vorzugehen.
4. Mythen über Migration und Gesundheit entkräften - unser Gesundheitsreport 2018
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Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben.
Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hundertausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.
Mehr dazu hier: https://www.aerztederwelt.org/presse-und-publikationen/publikationen/2018/12/12/verwehrtes-recht-auf-gesundheit-krank-und-ohne-medizinische-versorgung-deutschland
5. ASMK für die Übernahme von Dolmetscherkosten bei medizinischen und psychiatrischen Behandlung von SGB II – LeistungsempfängerInnen aus Bundesmitteln
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Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 5. - 6.12.2018 hat sich für die Übernahme der für den Heilungserfolg erforderlichen Sprachmittlungskosten für SGB II- Empfänger*innen durch den Bund ausgesprochen. Dem kann ich mich inhaltlich voll anschließen, Anspruchsgrundlage dürfte hier der § 21 Abs. 6 SGB II sein, das sind Bundesmittel.
Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/beschluss-der-arbeits-und-sozialministerkonferenz-bezueglich-der-dolmetscherkosten-bei-medizinischer/
6. Tachelesadressdatenbank – auf Aktualität und Neueintrag prüfen!
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Dann möchte ich auch noch alle in der Adressdatenbank von Tacheles e.V. eingetragenen Beratungsstellen, Initiativen, Rechtsanwaltskanzleien bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen. Sind die Einträge nicht mehr aktuell und habt ihr die Zugangsdaten nicht mehr, bitte eine kurze Mail über die Adressdatenbank, dann können diese zugesandt werden.
Wer noch nicht in der Datenbank verzeichnet ist, aber SGB II/SGB XII/SGB III-Beratung anbietet, möge sich bitte eintragen, es ist wichtig, dass es ein bundesweites Zentralverzeichnis gibt, in dem möglichst viele Beratungsstellen verzeichnet sind.
Allen Anwälten, die Empfänger des Newsletters und noch nicht im Adressverzeichnis von Tacheles e.V. verzeichnet sind, aber entsprechende Beratung anbieten, möchte ich ans Herz legen, sich dort einzutragen. Zum einen weil es das umfassendste Verzeichnis ist, aber auch deswegen, weil der Verein Tacheles sich über das Adressverzeichnis finanziert. Der Eintrag heißt für euch Klienten und für uns die Finanzierung von Unabhängigkeit. Hier geht’s zum Adressverzeichnis: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
7. Newsletterjahresrückblick 2018
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Dann habe ich wieder eine Zusammenstellung aller Newslettermeldungen aus dem Jahr 2018 erstellt. Dort können gesammelte Thomé Werke nachgelesen werden und über die pdf-Suche relativ einfach auch einzelne Themen abgefragt werden.
Sozialpolitischen Info's aus den Thomé-Newslettern 2018: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_NL_2018.pdf
Wer die Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2017 sucht, findet die hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_2017.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2452/
Willi S
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Am 15. Januar 2019 führt das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung wegen der Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II durch. Tacheles ist dort als sachverständiger Dritter vom BVerfG geladen. Im Vorfeld hat das BVerfG an alle Beteiligten eine Frageliste übersandt, die mit den Beteiligten auf dem Termin erörtert werden soll.
Wir haben uns dazu überlegt, dass wir die Möglichkeit über diesen Newsletter recht viele Menschen zu erreichen, nutzen wollen, um eine Onlineumfrage zu den Fragen des BVerfG, den Folgen und Wirkungen von Sanktionen, im SGB II zu starten.
Damit wollen wir einen Teil der Fragen des BVerfG direkt an euch stellen, aber genauso die Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II ausleuchten.
Dazu werde ich alsbald, wenn die Fragen und die Technik stehen, einen Sondernewsletter herausgeben. Der verlinkt dann auf einen Onlinefragebogen. Die Antworten der Onlinefragen werden wir dann am 15. Januar dem BVerfG unmittelbar präsentieren.
Die Onlinebefragung soll so lange wie möglich online bleiben, auf jeden Fall bis in die zweite Januarwoche hinein. Es wird um rege Beteiligung und Hier wird dann um rege Beteiligung und Verbreitung gebeten!
2. LSG Schleswig-Holstein: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt auch im SGB II zur Jahresfrist bei Widersprüchen
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Die elektronische Form ist zumindest seit dem 1. Januar 2018 neben der Schriftform und der mündlichen Form (zur Niederschrift) als gleich gewichtige Form, sowie als weiterer Regelweg zu sehen und in die Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich aufzunehmen.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn der Empfänger einen für die Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Zugang nicht eröffnet hat.
Der Hinweis, dass ein Rechtsbehelf nicht per E-Mail rechtswirksam eingereicht werden kann, bringt nicht zum Ausdruck, dass der nach § 36a Abs. 1 SGB I erforderliche Zugang nicht eröffnet ist.
In Schleswig-Holstein ergibt sich die Verpflichtung zur Eröffnung aus § 52b Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG SH), der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 bestimmt, dass jede Behörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet. (für andere Bundesländer gibt es meist vergleichbare Regelungen)
Das „kleine Weihnachtsgeschenk“ des LSG SH ist ein Beschluss vom 20.12.18 (Aktz: L 6 AS 202/18 B ER), den gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/L_6_AS_202_18_B_ER_20.12.18_geschwaerzt.pdf
3. Regelbedarfe bei Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, wichtige Änderung zum 1.1.2019
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Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei RB-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen machen die Jobcenter intensiv bei Geflüchteten gebrauch.
Diese Option zur Kürzung gilt aber nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 !
Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungskürzung über den 31. Dez. 18 hinaus erfolgt. Ich möchte daher alle, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, auf die Situation hinweisen und auffordern gegen die rechtswidrigen Kürzungen ab 1. Jan. 19 mit Widerspruch und wenn der Bescheid bestandskräftig ist, mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vorzugehen.
4. Mythen über Migration und Gesundheit entkräften - unser Gesundheitsreport 2018
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Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben.
Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hundertausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.
Mehr dazu hier: https://www.aerztederwelt.org/presse-und-publikationen/publikationen/2018/12/12/verwehrtes-recht-auf-gesundheit-krank-und-ohne-medizinische-versorgung-deutschland
5. ASMK für die Übernahme von Dolmetscherkosten bei medizinischen und psychiatrischen Behandlung von SGB II – LeistungsempfängerInnen aus Bundesmitteln
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Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 5. - 6.12.2018 hat sich für die Übernahme der für den Heilungserfolg erforderlichen Sprachmittlungskosten für SGB II- Empfänger*innen durch den Bund ausgesprochen. Dem kann ich mich inhaltlich voll anschließen, Anspruchsgrundlage dürfte hier der § 21 Abs. 6 SGB II sein, das sind Bundesmittel.
Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/beschluss-der-arbeits-und-sozialministerkonferenz-bezueglich-der-dolmetscherkosten-bei-medizinischer/
6. Tachelesadressdatenbank – auf Aktualität und Neueintrag prüfen!
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Dann möchte ich auch noch alle in der Adressdatenbank von Tacheles e.V. eingetragenen Beratungsstellen, Initiativen, Rechtsanwaltskanzleien bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen. Sind die Einträge nicht mehr aktuell und habt ihr die Zugangsdaten nicht mehr, bitte eine kurze Mail über die Adressdatenbank, dann können diese zugesandt werden.
Wer noch nicht in der Datenbank verzeichnet ist, aber SGB II/SGB XII/SGB III-Beratung anbietet, möge sich bitte eintragen, es ist wichtig, dass es ein bundesweites Zentralverzeichnis gibt, in dem möglichst viele Beratungsstellen verzeichnet sind.
Allen Anwälten, die Empfänger des Newsletters und noch nicht im Adressverzeichnis von Tacheles e.V. verzeichnet sind, aber entsprechende Beratung anbieten, möchte ich ans Herz legen, sich dort einzutragen. Zum einen weil es das umfassendste Verzeichnis ist, aber auch deswegen, weil der Verein Tacheles sich über das Adressverzeichnis finanziert. Der Eintrag heißt für euch Klienten und für uns die Finanzierung von Unabhängigkeit. Hier geht’s zum Adressverzeichnis: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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Dann habe ich wieder eine Zusammenstellung aller Newslettermeldungen aus dem Jahr 2018 erstellt. Dort können gesammelte Thomé Werke nachgelesen werden und über die pdf-Suche relativ einfach auch einzelne Themen abgefragt werden.
Sozialpolitischen Info's aus den Thomé-Newslettern 2018: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_NL_2018.pdf
Wer die Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2017 sucht, findet die hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_2017.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2452/
Willi S
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