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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Mai 2019 - 10:05

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.  

Dieser zu folgenden Themen:

1.    Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und Sanktionen
…………………………………….
Inge Hannemann zerlegt die fiktive Jobbörse der BA und belegt das rund 40% der Jobangebote bei der BA Fakes sind. Alles weitere auf Inges Seite: 
http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/

 
2.    Initiative des DPWV: Aufschiebende Wirkung bei Widersprüchen im Rahmen des SGB II
-----------------------------------------
42 % aller Widersprüche im SGB II wird stattgegeben, weil die Behördenentscheidungen rechtswidrig sind. Auf ca. 35 % aller Klagen trifft das ebenfalls zu. Belastende Entscheidungen gefährden die Existenz. Aus diesem Grund hat der DPWV folgerichtig die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen im Bereich des SGB II gestartet. Das Gesetz sieht diese grundsätzlich vor (§ 86a Abs. 1 SGG), nur durch das Hartz IV-eigene Sonderrecht in § 39 SGB II gilt diese Regelung nicht mehr. 
Daher ist die Initiative zur Einführung der aufschiebenden Wirkung absolut zu begrüßen! Es wäre super, wenn die anderen Verbände sich dieser Initiative anschließen würden.
Mehr dazu hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Br-AfuerArbeit-Gesundheit-SGB_II-Fraktionen.pdf 

3.    Eckardt und Widerspruch e.V. zum Bildungs- und Teilhabepaket
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Beide Kollegen haben sich mit den neuen BuT – Leistungen und Bernd Eckardt nochmal mit dem Schulbuchsurteil vom BSG befasst. 
Widerspruch e.V. zum BuT: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Liste-AEnderungen-BuT-2019_WD_5-2019_II.pdf 
Bernd Eckardt zur BuT und BSG – Schulbuchurteil: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/5-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

 
4.   Unzulässige Datenweitergabe in Verantwortung des Jobcenters Wuppertal
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Ich habe hier schon einmal über die Zusammenarbeit des Wuppertaler Jobcenters mit der Firma bit gGmbH berichtet. Das JC Wuppertal lässt durch die bit gGmbH arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen durchführen. In den Jahren 2014 – 2017 gab es insgesamt 12.159 derartige Untersuchungen.
Nach erfolgter Untersuchung bekommt der Arbeitsvermittler eine „Sozialmedizinische Stellungnahme“ von der bit gGmbH übersendet. In dieser werden im ersten Teil dezidiert die konkreten Krankheitsbefunde mitgeteilt und im zweiten Teil erfolgt eine umfangreiche „Sozialmedizinische Beurteilung“ mit den wesentlichen Eckpunkten der medizinischen Einschränkung und konkreten Krankheitsbefunden. 
Jetzt wurde bekannt, dass einem männlichen Arbeitsvermittler Informationen zum „Zustand der Gebärmutter“ einer weiblichen Leistungsbezieherin mitgeteilt wurden. 

Wer sich das mal konkret anschauen möchte, kann diese Sozialmedizinische Stellungnahme hier ansehen: https://www.facebook.com/1019523434893560/photos/a.1027351714110732/1121282498050986/ 

In dem Vorgang sind schon diverse Eingaben am Laufen, trotzdem möchte ich mal ein Schlaglicht auf diese skandalöse Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal werfen. 
Weitere Höhepunkte rechtswidriger  Wuppertaler Verwaltungspraxis finden sich hier:  https://www.facebook.com/Bedauerliche-Einzelfälle-im-Jobcenter-Wuppertal-1019523434893560

5. DRK-Fachinformationen zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen 4/2019 
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Hier die aktuellen Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen der DRK-Suchdienst-Leitstelle Nr. 2/22 - 04/19. In dieser wird die Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) - Beratungshinweise im Licht der aktuellen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg aufgearbeitet. Diese gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/DRK-Suchdienst_Fachinformation_Familienzusammenfuehrung_Fluechtlinge__April_2019_.pdf

 
6.    Neues aus dem Tollhaus: Gesetzgebungszumutungen, Menschenwürdeverletzungen... / Debatte zu "open cities" im Bundestag
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Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag berichtet regelmäßig aus dem Tollhaus des Bundestages über die laufenden und geplanten Verschärfungen im Bereich der Asylverschärfungen aus dem Hause Seehofer und Co. Es ist immens wichtig, wie hier in der und um die Festung Europa die Menschrechte immer mehr mit Füßen getreten und fast schon abgeschafft werden. Deshalb will ich das hier immer wieder reinspiegeln. Und wer sich das mal konkret anschauen will, muss sich nur mal das angehängte Plenarprotokoll durchlesen.

Während die mediale Öffentlichkeit sich kaum noch für das Thema Asyl interessiert - in gewisser Weise zu Recht, schaffen es doch nur noch wenige Menschen, in Deutschland um Schutz nachzusuchen (viele der offiziell registrierten Asylsuchenden sind hier geborene Kinder oder legal eingereiste Familienangehörige, immer mehr Asylsuchende werden zudem in durchreiste EU-Mitgliedstaaten zurückgeschickt) -, bereitet die Koalition Einschnitte in das Asyl- und Aufenthaltsrecht vor, die in ihrer Massivität und hinsichtlich der zu befürchtenden Auswirkungen ihres gleichen suchen!
Das Material: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Mail_Hohlfeld_15.5.2019.pdf
fa/redakteur/Harald_2019/Mail_Hohlfeld_15.5.2019.pdf

7. SFH: Aktuelle Situation für Asylsuchende in Italien
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Jetzt nochmal ein zu Geflüchteten: die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH gibt einen Bericht zur aktuellen Situation von Asylsuchenden in Italien ab. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH rät von Überstellungen nach Italien ab. Das italienische Asylsystem weist aus Sicht der SFH gravierende Mängel auf. Selbst wenn diese nicht als systemisch angesehen werden sollten, erlauben sie den Behörden der anderen Dublin-Staaten nicht, sich auf abgegebene Garantien zu verlassen oder von adäquaten Aufnahme-bedingungen auszugehen. 
Den Bericht gibt es hier: https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Dublin/2019-05-08_SFH_Auskunft_Italien.pdf

 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2512/

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