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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2019 auf wahnsinnige 9,19 EUR

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Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2019 auf wahnsinnige 9,19 EUR Empty Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2019 auf wahnsinnige 9,19 EUR

Beitrag von Willi Schartema So 16 Dez 2018 - 12:31

Dem Beschluss der Mindestlohnkommission zufolge wird der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zum 01.01.2019 auf  9,19 EUR steigen und ein Jahr später, ab dem 01.01.2020, noch einmal auf 9,35 EUR pro Stunde.
Die Kommission hat sich bei ihrem Vorschlag, der noch vom Bundeskabinett durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden muss, am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, der wiederum die aktuelle Tariflohnentwicklung wiedergibt.

Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2018 --> https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2018.pdf?__blob=publicationFile&v=11

In den westeuropäischen Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne mit Ausnahme von Großbritannien und Deutschland mehr als 9,40 Euro, den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 11,55 Euro.
https://www.boeckler.de/112132_112990.htm#

Vor dem Hintergrund „dass es uns gut geht“, also der Wirtschaft, ist diese Erhöhung des Mindestlohn um 34 Cent eine Frechheit,     
 Die Mieten steigen immer mehr, der Strom wird teurer und auch der Preis für das Bus- oder Bahnticket erhöht sich wieder. Das ist die Realität von Millionen von Menschen in diesem Land. Viele wissen nicht mehr wie die Lebenshaltungskosten mit diesen Hungerlöhnen gezahlt werden können.  
In 15 Jahren HartzIV wurde erreicht, dass 80 Prozent der Bevölkerung weniger verdient als damals. Die oberen 20 Prozent mehr verdienen als damals. Die Reichtumssteigerung der BRD also nur den oberen 20 Prozent zu Gute kam.


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2448/
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