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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Thomé Newsletter 05/2019 vom 03.02.2019                                                                 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 5 Feb 2019 - 17:13

Dokumentation von systematischen Menschenrechtsverstößen durch Sanktionen im SGB II nun ganz offiziell Teil des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht 

Tacheles hatte bei der mündlichen Verhandlung um die Sanktionen im SGB II dem BVerfG die Ergebnisse der Befragungen zu Folgen und Wirkungen der Sanktionen im SGB II vorgelegt. Mit diesen Befragungsergebnissen ist es gelungen, das Geschwafel der Sanktionsbefürworter mit fundiert ermittelten Fakten und belastbaren Aussagen zu widerlegen. Das BVerfG hat nun offiziell die Ergebnisse unserer Onlinebefragung in das Gerichtsverfahren um die Sanktionen eingeführt, damit kann es sich auch auf die dortigen Ergebnisse berufen.
Im Übrigen hatten wir auch Herrn Scheele, BA-Chefe, im Gerichtssaal einen Reader mit unseren Befragungsergebnissen persönlich überreicht. Das Gefühl war, er wird den Reader nicht mit der Kneifzange anfassen. Dieses Gefühl veranschaulicht auch ganz gut die Stimmung im Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes.
 
Hier sind die Befragungsergebnisse zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/
 
Hier die Mitteilung über die Einführung durch das BVerfG:  https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1089780521182429  
 

Sanktionen in der schweizerischen Sozialhilfe: 
dazu noch die Info zu einer Studie zu materiellen Kürzungen in der schweizerischen Sozialhilfe. 

Aus der PM der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vom 8. Januar 2019: 
„Der Grundbedarf in der Sozialhilfe ist schon heute sehr knapp bemessen: „Dies zeigt eine von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Analyse, die heute an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde. Bei weiteren Kürzungen würde die Existenzsicherung gefährdet – und damit die Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt verschlechtert“. 
Das System in der Schweiz ähnelt sehr dem Deutschen, und daher sind die Ergebnisse auch für Deutschland vergleichbar.

Mehr dazu: 

https://skos.ch/medien/medienmitteilungen/artikel/skos-medienkonferenz-weniger-sozialhilfe-ist-zu-wenig/




Neue Weisungen der BA 
Die BA hat nun die „fachlichen Weisungen" zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – § 16e SGB II  und § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt herausgegeben. Der O-Ton Arbeitsmarkt setzt sich damit sehr kritisch auseinander und merkt an, doch kein Tariflohn?, mehr

hier:    http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/grosser-spielraum-am-sozialen-arbeitsmarkt-fuer-die-jobcenter 

Die Weisungen gibt es hier: https://tinyurl.com/y7gm6djg 


 
Sozialrecht Justament von Bernd Eckardt zum Rausfall von Kindern aus der BG
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Die aktuelle SJ enthält einen wichtigen Tipp, wie mithilfe von Kinderwohngeld das Problem nicht anerkannter Kosten der Unterkunft im SGB II elegant gelöst werden kann. Das funktioniert allerdings nur, wenn Kinder neben dem Kindergeld ein weiteres Einkommen (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsvergütung, BAföG, Waisenrente) haben. Das ist in der Regel bei Alleinerziehenden der Fall (Unterhaltsvorschuss ist dann auch ohne Einkommen des alleinerziehenden Elternteils bei Kindern ab 12 Jahre möglich).

 Alles weitere hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2019-Sozialrecht_Justament.pdf 


Herbe Schlappe für Analyse und Konzepte - das BSG kippt alle strittigen

Konzepte der Hamburger Firma 

Kurzzusammenfassung von RA Sauer: Am 30.01.2019 haben die Richter in Kassel entschieden, dass die von der Firma Analyse und Konzepte für die Landkreise Börde, Harz, Segeberg und Salzlandkreis erstellten Konzepte nicht schlüssig sind. Hintergrund hierfür ist zum einen die jeweils fehlerhafte Vergleichsraumbildung. Darüber hinaus darf eine Bildung von Wohnungsmarktypen gar nicht stattfinden, da es "an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung mangelt". Die Jobcenter haben vom BSG die Möglichkeit eröffnet bekommen, die Vergleichsräume, die man erweiternd definiert hat, ordnungsgemäß zu bilden und darauf basierend die Konzepte nachzubessern. Die Frage, wie Vergleichsräume rechtmäßig zu bestimmen sind, ist jedoch - aus Sicht als Praktiker - völlig unbeantwortet geblieben. Neu ist, dass die Instanzgerichte nicht mehr verpflichtet sind, eigene, schlüssige Konzepte zu erstellen. Im Gegenteil: den Gerichten ist sogar die eigene Bildung von Vergleichsräumen untersagt. Dies bedeutet, dass keine Nachbesserung durch die Gerichte erfolgen muss. Stattdessen ist bei einer Unschlüssigkeit des Konzepts von Spruchreife auszugehen.

Ebenso haben die Richter in Kassel entschieden, dass eine rückwirkende Anwendung eines Konzepts (sofern es schlüssig sein sollte) nicht zulässig ist. 


NTV hat dazu einen guten Übersichtsartikel gemacht: 

https://www.n-tv.de/ratgeber/BSG-kippt-Mietobergrenzen-vieler-Jobcenter-article20837301.html 

Hier die Infos auf der BSG Seite: https://www.bsg.bund.de/DE/Presse/Verhandlungstermine/verhandlungstermine_node.html

 
Der Brexit und seine aufenthaltsrechtlichen Folgen
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Wenn es keine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt, wird das Königreich ein Drittstaat, mit entsprechenden Folgen, die nachfolgend mal skizziert sind:  https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/der-brexit-uns-seine-aufenthaltsrechtlichen-folgen.html

Bayerisches Familiengeld: Bund und Freistaat erzielen Einigung
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Im Streit über die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf ALG II haben sich Bund und Freistaat geeinigt. Das Bayrische Familiengeld Gesetz werde geringfügig geändert.   Damit werde jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen, so das Bayerische Sozialministerium. Das Familiengeld werde nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll laut rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter würden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.

 
Mehr: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hartz-IV-Empfaenger-erhalten-Familiengeld-vom-Bund-zurueck-id53345456.html
 
 
Schülerstreiks fürs Klima: Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt sieht den Bildungsauftrag in Gefahr und droht mit Geldbußen

An Freitagen bleiben europaweit immer wieder tausende SchülerInnen  dem Unterricht fern und gehen stattdessen auf die Straße. „Warum sollen wir unseren Job machen, wenn ihr euren nicht macht?“, lautet das Motto. Adressiert an die PolitikerInnen auf allen Ebenen, die nach Meinung der SchülerInnen in der Klimapolitik versagt haben.
Das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt hat nun die Schulen angewiesen, Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht schwänzen, zu melden, damit Geldbußen und „Zwangsgeldverfahren gegen Erziehungsberechtigte“ durchgeführt werden können. 
Ich kann dazu nur sagen, ich bin stolz auf die SchülerInnen, sie machen genau das Richtige, es ist ihre und unsere Zukunft und sie nehmen die Situation in die Hand! 
Lasst uns Ministerien, die so vorgehen mit Protestnoten, Telefonanrufen, Faxen, Emails überschütten! 


Mehr dazu: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5569721/ 

 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2471/
 
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