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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 10 Feb 2019 - 14:25

Neues aus dem Hause Seehofer: Kriminalisierung von Unterstützer*innen und unbefristetes Aushungern von Geflüchteten
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Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird.
Massive Kriminalisierung der Geflüchtetenuntertstützer*innen:  Das BMI möchte zudem all diejenigen mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestrafen, die Abschiebungen veröffentlichen, stören oder versuchen zu verhindern. 

Es geht um die geplanten Änderungen in einem zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) des BMI vom Januar 2019

Mail mit Links hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_Mail_vom_06.2.19.pdf
Materialien für die Flüchtlingsberatung
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Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat eine hervorragende Übersicht über verschiedenste Materialien und Links zu den verschiedenen Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts.
Auf diese möchte ich explizit hinweisen: https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/


Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt auch in Deutschland
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Seit langem wird die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen gefordert. Nun gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung in drei anstatt in sechs Jahren zu erreichen sein.
Das berichtete Alexander Bornemann, Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium, auf der 36. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Hintergrund ist eine Einigung auf europäischer Ebene.
Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Mehr unter: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/verbraucherinsolvenzen-schnellere-restschuldbefreiung-kommt/
Stefan Sell kommentiert die aktuellen Entscheidungen des BSG zu den KdU
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Auf der einen Seite wird die Nichtzulässigkeit von Sanktionen im SGB II beim  BVerfG diskutiert, auf der anderen Seite wird ständig und ebenfalls in existenzvernichtender Höhe durch die Nichtanerkennung der tatsächlichen KdU sanktioniert, dazu hat durchaus das BVerfG durch vergangene Entscheidungspraxis beitragen.
Das dröselt Stefan Sell in seinem Beitrag auf: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/02/01/die-jobcenter-und-die-angemessenen-kosten-der-unterkunft/


Publikation:  „Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln – Ein Reader für die Strafjustiz“
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Das deutsche Menschenrechtsinstitut hat den genannten Reader herausgegeben, dieser greift die Herausforderungen auf, denen sich die Strafjustiz beim Erkennen und Verhandeln rassistisch motivierter Straftaten gegenübersieht und geht in Hintergrundbeiträgen verschiedener Autor_innen auf die Füllung des Begriffs der rassistischen Tatmotivation in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB, auf den Begriff Rassismus aus sozialwissenschaftlicher Sicht und auf die psychologische Situation der Opfer rassistischer Taten vor Gericht ein. Hinzu kommen Handlungsanregungen für den Berufsalltag und Hinweise für eine diskriminierungssensible Sprache vor Gericht. Den Reader gibt es hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Praxis_Staerkung_Strafjustiz.pdf

Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2473/

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