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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stadt Dortmund: Kampf gegen Obdachlose - Hunderte Strafzettel gegen Obdachlose

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Stadt Dortmund: Kampf gegen Obdachlose - Hunderte Strafzettel gegen Obdachlose  Empty Stadt Dortmund: Kampf gegen Obdachlose - Hunderte Strafzettel gegen Obdachlose

Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Nov 2018 - 13:57

Die Dortmunder Stadtverwaltung hat nichts anderes zu tun, als hunderte von Strafzetteln gegen Obdachlose zu verteilen. Damit reagiert die Stadt Dortmund genauso wie es seit einiger Zeit in Ungarn geschieht, wo Obdachlose ebenfalls zu Kriminellen gemacht werden und die Obdachlosigkeit landesweit unter Strafe gestellt wird. Hintergrund dazu: https://www.hinzundkunzt.de/ungarn-obdachlose/
Die dahingehende Straßensatzung der Stadt Dortmund muss sofort geändert werden und die Vorgesetzten haben bis dahin sofort und unverzüglich einen Nichtanwendungserlass rauszugeben. Dieses Verhalten der Stadt Dortmund muss sofort aufhören! Obdachlose gehören unterstützt und nicht kriminalisiert!

Hintergrund: https://www.welt.de/vermischtes/article184035396/Geldstrafen-Dortmund-verteilt-Hunderte-Strafzettel-an-Obdachlose.html 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2435/
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