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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Nov 2018 - 9:43

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, leben häufig über lange Zeiträume in Gemeinschaftsunterkünften. Da die Erwachsenen und Kinder hier viel Zeit auf wenig Raum verbringen, ist es umso wichtiger, dass ihre Rechte beachtet werden. Die Privat- und Intimsphäre der Bewohner_innen ist grund- und menschenrechtlich geschützt und von allen Personen zu achten, die in der Einrichtung tätig sind. Die vorliegende Publikation geht der Frage nach, ob die bestehenden Hausordnungen und Satzungen der Unterkünfte das Recht auf Privatsphäre ausreichend beachten oder ob sie diesbezüglich überarbeitet werden müssen. Die Autor_innen untersuchen dabei insbesondere, inwiefern auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Grundgesetz (GG) zu achten ist.
Hier geht es zum Download:   https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten/
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2433/
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