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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Europapolitisches Grundsatzpapier des Paritätischen. Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 2018 ein neues europapolitisches Grundsatzpapier beschlossen.  Empty Europapolitisches Grundsatzpapier des Paritätischen. Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 2018 ein neues europapolitisches Grundsatzpapier beschlossen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Nov 2018 - 8:44

Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 2018 ein neues europapolitisches Grundsatzpapier beschlossen. Darin bekennt sich der Paritätische klar zum Ziel eines gemeinsamen europäischen Raums der Freiheit, Solidarität, Teilhabe und der Rechtsstaatlichkeit. Aus Sicht des Paritätischen muss sich das vereinte Europa ambitionierten sozialpolitischen Zielen verschreiben. Es braucht eine positive Vision einer Gemeinschaft, die danach strebt, die Lebensbedingungen der Menschen in Europa so zu gestalten, dass alle Menschen in Europa frei von Existenzängsten leben können und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Stärkung des Sozialen in Europa ist auch eine Antwort auf nationalistische Bestrebungen, die Errungenschaften der europäischen Einigung rückgängig zu machen.

Ein Papier, wenn es zur Handlungsgrundlage genommen werden würde der Enttäuschung und damit auch Politikverdrossenheit von Millionen von angehängten Menschen entgegenwirken würde und unsere Gesellschaft nachhaltig positiv verändern würde. 

Das Grundsatzpapier gibt es hier zum Download: infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/fcab098ad4c084c9c12583230031933a/$FILE/Grundsatzpapier_Europa.pdf

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2431/
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