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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Okt 2018 - 8:38

 Im ersten Halbjahr 2018 wurde von bundesdeutschen Jobcentern 449.550 Sanktionen ausgesprochen. Im vergangenen Jahr waren bundesweit insgesamt knapp 953.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II von den Kürzungen betroffen, eine fast gleich hohe Zahl ist auch dieses Jahr zu erwarten. Quelle: https://www.die-linke.de/start/presse/detail/449550-hartz-iv-sanktionen-in-180-tagen/ 
Die Sanktionsstatistik gibt es hier: https://tinyurl.com/y8nts2xy 

Die Süddeutsche dazu: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-sanktionen-interview-1.4163649

Vom Bundesverfassungsgericht ist weiter nichts zu hören! 

Kurzer Beratungshinweis: der größte Teil der Sanktionen sind Meldeversäumnisse. Immer wieder kommt es vor, dass das Jobcenter behaupten, sie hätten Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II versandt, die in der Praxis aber nicht bei den Adressaten angekommen sind. Hier muss das Jobcenter im Zweifelsfall den Eingang der Meldeaufforderung bei dem Betroffenen beweisen, kann das JC das nicht, ist im Bestreitensfall die Sanktion rechtswidrig (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X)!
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2421/
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