Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist
Das zweite Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen ist seit dem 02.August 2016 beim BVerfG anhängig. Eigentlich wollte das BVerfG darüber schon letztes Jahr entscheiden, hat aber dann wegen anderer Verfahren dafür keine Zeit gefunden. Zuletzt mit Datum vom 24.05.2018 teilte das BVerfG mit:
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.
Getan hat sich bisher nichts, das Verfahren ist weiterhin an 22. Stelle anhängig: https://tinyurl.com/y9668383
Was aber passiert ist, dass sich bei der Politik etwas bewegt hat. Der deutsche Landkreistag will die Sanktionen “vereinfachen” also die “Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere”. Das bedeutet, das Sondersanktionsregime gegen U25’er aufzugeben, auch Frau Nahles will nun Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen.
Im Kontext des BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren.
Vorlagebeschluss SG Gotha: https://tinyurl.com/z8vk5mb
Stellungnahme des Landkreistages: https://tinyurl.com/y7eqsmnj
Zeitartikel zur Nahles Position: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spd-andrea-nahles-hartz-iv
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2399/
Willi S
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.
Getan hat sich bisher nichts, das Verfahren ist weiterhin an 22. Stelle anhängig: https://tinyurl.com/y9668383
Was aber passiert ist, dass sich bei der Politik etwas bewegt hat. Der deutsche Landkreistag will die Sanktionen “vereinfachen” also die “Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere”. Das bedeutet, das Sondersanktionsregime gegen U25’er aufzugeben, auch Frau Nahles will nun Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen.
Im Kontext des BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren.
Vorlagebeschluss SG Gotha: https://tinyurl.com/z8vk5mb
Stellungnahme des Landkreistages: https://tinyurl.com/y7eqsmnj
Zeitartikel zur Nahles Position: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spd-andrea-nahles-hartz-iv
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2399/
Willi S
Ähnliche Themen
» Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig!
» Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig!
» Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG
» Das BVerfG zu Sanktionen und Spiegelartikel zu den Wirkungen von Sanktionen
» Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
» Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig!
» Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG
» Das BVerfG zu Sanktionen und Spiegelartikel zu den Wirkungen von Sanktionen
» Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema