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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig!

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 Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig! Empty Sanktionen im SGB II und das BVerfG ist weiterhin untätig!

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Okt 2018 - 8:06

Das zweite Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II ist seit dem 02.August 2016 beim BVerfG anhängig. Eigentlich wollte das BVerfG darüber schon letztes Jahr entscheiden. Das BVerfG mit dem 1. Senat hat mit Schreiben vom 8.8.2018 erklärt: „Seien Sie versichert, dass der 1. Senat des BVerfG eine Entscheidung in dem Verfahren … als vordringlich ansieht …. Der außerordentlich umfangreiche Gesamtkomplex und die hohe Arbeitsbelastung des BVerfG lässt jedoch eine schnellere Bearbeitung nicht zu … Das BVerfG strebt an, das Verfahren in diesem Jahr zu entscheiden“. Das Schreiben gibt es hier: https://tinyurl.com/y9593vrn
Der 1. Senat des BVerfG hatte dieses Jahr 32 Verfahren anhängig, davon hat er 16 Verfahren entschieden, 16 sind noch offen. https://tinyurl.com/y9668383 

Nach Informationen des Buschfunkes lagen die Voten der beteiligten Richter*innen schon letztes Jahr vor, das heißt, die Meinungsbildung zu dem außerordentlich umfangreichen Gesamtkomplex ist schon seit ca. einem Jahr abgeschlossen.

Es kann hier der Eindruck gewonnen werden, dass es darum geht, wie die SGB II - Sanktionspraxis gesichtswahrend für das BVerwG aufrechterhalten werden kann. Das BVerfG muss sich mal konkret bewegen und positionieren, sonst ist der Gesetzgeber schneller als das Gericht.
 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2415/
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