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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Regierung will Hartz-IV-Regelsatz um 8 Euro anheben

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Beitrag von Willi Schartema Do 13 Sep 2012 - 10:21

Empfänger von Hartz IV
sollen ab Januar 2013 mehr Geld bekommen. Nach einem Zeitungsbericht
will die Bundesregierung den monatlichen Regelsatz um 8 auf 382 Euro
anheben. Der Anstieg entspricht damit in etwa der diesjährigen
Rentenerhöhung.


Der Sozialverband VdK
kritisierte die Anhebung als zu niedrig. Die Verbandsvorsitzende Ulrike
Mascher sagte der Zeitung: „Auch mit 8 Euro mehr kann der tatsächliche
Bedarf von Alleinerziehenden mit Kindern nicht gedeckt werden. Da bleibt
zuwenig für die gesunde Ernährung und für die Kleidung der Kinder
übrig.“ Auch für alte Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen,
reiche die Erhöhung nicht aus.


http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sozialpolitik-regierung-will-hartz-iv-regelsatz-um-8-euro-anheben-11888545.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/regierung-will-hartz-iv-regelsatz-um-8.html

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