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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialamt Düsseldorf zieht rechtswidrige Rücküberweisungserklärung nach öffentlicher Thematisierung zurück

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Sep 2018 - 8:19

Ich hatte im Newsletter 30/2018 vom 18.08.2018 (unter Nr. 5)  die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Sozialamtes Düsseldorf im Falle einer Überzahlung unter Umgehung der Rechtsvorschriften zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung von Sozialleistungsforderungen thematisiert. 
Das Düsseldorfer Sozialamt hat jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage erklärt, diesen „Vordruck Kontoerklärung“ nicht mehr einzusetzen. 
Anfrage der Linken und Antwort Stadt Düsseldorf v. 29.08.2018 https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Infos_Kontenklaerung_Duesseldorf_29.08.2018.pdf

Das gleiche rechtswidrige Formular habe ich z.B. auch vom JC der Städteregion Aachen übersandt bekommen, das gibt es hier zum Bewundern: https://tinyurl.com/y98o2eku 

(anscheinend arbeiten Sozialleistungsträger spartenübergreifend beim Verkürzen von Rechten Leistungsberechtigter hervorragend zusammen) 

Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2402/
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