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Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro - Klägerin muss Rechtsanwalt selbst bezahlen Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2018 - S 179 AS 12363/17
Pressemitteilung vom 25.07.2018
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2018 (S 179 AS 12363/17):
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse wird abgelehnt. Der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme ist derart gering und die Klage derart einfach zu begründen, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist. Ein Kläger, der seine Anwaltskosten selbst tragen müsste und den intellektuellen und beruflichen Hintergrund der Klägerin hätte, würde den Prozess vor dem Sozialgericht vernünftigerweise allein führen.
Zum Hintergrund:
http://www.berlin.de/gerichte/sozialger ... 724312.php
Anmerkung:
5. 2 SG Köln: Vergleich Kosten für Betriebsstrom einer Heizungsanlage
Sozialgericht Köln, Vergleich vom 15.02.2018 - S 39 SO 15/17, S 39 SO 177/17, S 39 SO 251/17, S 39 SO 395/17
Kosten für Betriebsstrom einer Heizungsanlage (Gas-Kombitherme) sind nicht im Regelbedarf enthalten, BSG, Urt .v. 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R (http://dejure.org/2015,36255). Es handelt sich um einen Bestandteil der Heizkosten, der bei Erfassung über den allgemeinen Stromzähler geschätzt werden muss.
§ 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung.
Möglich sind hier zwei Verfahren.
1. Schätzung der Stromkosten, wenn kein Zwischenzähler vorhanden ist, 5% - 8% der Brennstoffkosten.
I.d.R. nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten.
2. Stromverbrauchswert der angeschlossenen Geräte, multipliziert mit der 24stündigen Laufzeit je Tag, multipliziert mit der Anzahl der Heiztage, multipliziert mit dem Strompreis je KWh.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2378/
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2018 (S 179 AS 12363/17):
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse wird abgelehnt. Der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme ist derart gering und die Klage derart einfach zu begründen, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist. Ein Kläger, der seine Anwaltskosten selbst tragen müsste und den intellektuellen und beruflichen Hintergrund der Klägerin hätte, würde den Prozess vor dem Sozialgericht vernünftigerweise allein führen.
Zum Hintergrund:
http://www.berlin.de/gerichte/sozialger ... 724312.php
Anmerkung:
5. 2 SG Köln: Vergleich Kosten für Betriebsstrom einer Heizungsanlage
Sozialgericht Köln, Vergleich vom 15.02.2018 - S 39 SO 15/17, S 39 SO 177/17, S 39 SO 251/17, S 39 SO 395/17
Kosten für Betriebsstrom einer Heizungsanlage (Gas-Kombitherme) sind nicht im Regelbedarf enthalten, BSG, Urt .v. 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R (http://dejure.org/2015,36255). Es handelt sich um einen Bestandteil der Heizkosten, der bei Erfassung über den allgemeinen Stromzähler geschätzt werden muss.
§ 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung.
Möglich sind hier zwei Verfahren.
1. Schätzung der Stromkosten, wenn kein Zwischenzähler vorhanden ist, 5% - 8% der Brennstoffkosten.
I.d.R. nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten.
2. Stromverbrauchswert der angeschlossenen Geräte, multipliziert mit der 24stündigen Laufzeit je Tag, multipliziert mit der Anzahl der Heiztage, multipliziert mit dem Strompreis je KWh.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2378/
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
Willi S
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