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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht damit nach Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird.

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Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht damit nach Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird. Empty Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht damit nach Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird.

Beitrag von Willi Schartema Mi 20 Jun 2018 - 7:50

Dann möchte ich als letztes heute noch auf den Beratungsleitfaden hinweisen, er behandelt den Zugang zu Leistungen für Migrant/inn/en sowie explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Behindertenrechts. Und somit sind Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich. Dazu soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche
Leistungen für die verschiedenen Migrant/inn/engruppen ermöglichen.
Denn Zugewanderte mit einer Behinderung – aus EU-Ländern oder sogenannten Drittstaaten – brauchen Unterstützung, damit Teilhaberechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie
Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird.

Den Leitfaden gibt es hier:  http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Beratungsleitfaden_web.pdf

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2377/
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