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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer  vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs-  oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen. Sozialgericht Augsburg, Urt. v. 16.02.2018 - S 8 SO 143/17  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer  vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs-  oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen. Sozialgericht Augsburg, Urt. v. 16.02.2018 - S 8 SO 143/17  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 12:41

Orientierungssätze ( Redakteur )   SGB XII



2. Auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Bei Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchlaufen, ist nunmehr ebenso wie bei Personen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen.

2. Personen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, gelten nach § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 SGB VI als voll erwerbsgemindert. Auch bei ihnen erfolgt daher kein Ersuchen an den Rentenversicherungsträger (§ 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198316&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Lesenswert dazu: Stellungnahme der Fachverbände zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII : http://bvkm.de/wp-content/uploads/Stellungnahme-der-Fachverba%CC%88nde-zu-%C2%A7-45-Satz-3-Nr.-3-SGB-XII_6.12.2017.pdf
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
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