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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutsches Menschenrechtsinstitut: Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze: menschen- und europarechtlich nicht zulässig

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Beitrag von Willi Schartema Mi 20 Jun 2018 - 6:58

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Menschen, die einen Asylantrag stellen, dürfen jedoch aufgrund europa- und menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht an den Grenzen Deutschlands zurückgewiesen werden. Das Institut hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht. 

https://tinyurl.com/yakdlu3z

Dass diese ganze Diskussion sinnlos ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen, bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse die in der Politik  Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung gelangenden Unionsrecht haben. Mehr dazu: https://tinyurl.com/yajkalx3
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2377/
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