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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wuppertaler Zustände: wie das Jobcenter in Wuppertal mit Erwerbslosen umgeht“

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Wuppertaler Zustände: wie das Jobcenter in Wuppertal mit Erwerbslosen umgeht“ Empty Wuppertaler Zustände: wie das Jobcenter in Wuppertal mit Erwerbslosen umgeht“

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 7:58

Am 1. Juni gab es dazu eine mit rd. 60 Teilnehmer*innen gut besuchte Veranstaltung. Diese hatte drei inhaltliche Schwerpunkte:

1. Punkt:  Nicht zeitnahe Bearbeitung von Leistungsanträgen in Wuppertal
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Hier wurde ausgeführt, dass die Antragsbearbeitung von eigentlich unverfügbaren Existenzsicherungsleistungen bis zu drei Monate dauert und das Wuppertaler JC mit perfiden Strategien versucht, die Antragsbearbeitung zu erschweren oder sogar zu vereiteln. So werden z.B. immer wieder Dokumente nachgefordert, die aber längst eingereicht wurden.
 Auch wurde aus der Sozialberatung berichtet, dass immer mehr Menschen davon erzählen, dass sie vom Jobcenter Wuppertal obdachlos gemacht wurden.
Es wurde die Folge von überlangen Bearbeitungszeiten aufgezeigt: Wohnungsverlust, Stromverlust, Verlust der Krankenversicherung, Verwahrlosung und Verelendung der Menschen, drängen in Schwarzarbeit und Kriminalität bis zur Prostitution.
Im Gegensatz dazu wurde von der Weisungslage der BA berichtet: diese besagt, dass die Leistungsgewährung binnen zwei Wochen zur erfolgen hat. Laut Sozialdezernent Kühn ist diese Weisungslage ist auch für Wuppertal verbindlich.
Der Verein Tacheles stellt die Forderung auf, dass ein Leistungsantrag spätestens nach zwei Wochen bearbeitet und Leistungen zur Auszahlung gebracht werden müssen!
2. Punkt: Zu Geringe Zahlungen an Unterkunftskosten beim Jobcenter Wuppertal
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Hier wurde im ersten Teil darüber berichtet, wie das Jobcenter Wuppertal unter Missachtung und Ignoranz von höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtswidrig in dem Zeitraum von Januar 2013 bis März 2017 insgesamt rd. 17,34 Mio. EUR nicht an die Wuppertaler Sozialleistungsbezieher gezahlt hat.
Im zweiten Teil ging es um den Zeitraum ab April 2017 bis zur Gegenwart, dort wurde dargelegt, dass sich die Summe der nichtgezahlten Unterkunftskosten im SGB II, trotz höherer Mietwerte, noch gesteigert hat. Dafür gab es allseits keine Erklärung.
Zu den Unterkunftskostenbetrügereien des Jobcenters gibt es eine große Anfrage im Stadtrat, wo baldigst die Stadtverwaltung einige Dinge zu erklären haben wird.
3. Punkt: die Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Firma bit gGmbH kritisch betrachtet
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Hier ging es um die sehr merkwürdige Zusammenarbeit der Firma bit gGmbH und dem Jobcenter. Diese privatrechtlich organisierte Firma führt für das JC arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen durch. Dabei wurde insbesondere thematisiert, dass die bit gGmbH Meldeaufforderungen verschickt, die Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrungen enthalten und diese Firma damit den Anschein erweckt, als sei sie eine Behörde und bei Nichterscheinen zu von ihr angeordneten Terminen mit erheblichen Übeln bis zum Leistungsentzug drohen würde. Hier wurden deutliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Arbeitsweise geäußert. Dies wurde passend ins „Wuppertaler Landrecht“ einsortiert, also ein Verwaltungshandeln, das immer wieder fern oder unter extremster negativer Auslegung der rechtlichen Vorschriften perfektioniert wird.
Zu der Veranstaltung gibt es umfangreiches Hintergrundmaterial, dieses wird auf der Tacheleswebseite angeboten: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2366/
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2369/
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