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Unterkunftskosten in Wuppertal: Stadt spart rechtswidrig bei Mietkosten von Erwerbslosen
Der Verein Tacheles startet nun seine Kampagne gegen rechtswidrige Unterkunftskostenkürzungen in Wuppertal.
Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilt das Jobcenter/Sozialamt der Stadt Wuppertal regelmäßig zu höheren Mietzahlungen im Bereich des SGB II/SGB XII.
Die Stadt Wuppertal erkennt 4,85 EUR/qm reine Grundmiete als „angemessene Unterkunftskosten“ im Sinne des SGB II/SGB XII an.
Das SG sagt, es seien vielmehr 5,86 EUR/qm anzuerkennen.
Der Verein Tacheles thematisiert dies, stellt Forderungen an die Verwaltung und zeigt für die Leistungsbezieher und davon Betroffenen konkrete Handlungsperspektiven auf.
Die Forderung lautet: Erhöhung der örtlichen Angemessenheitsgrenze, Nachzahlung der zu Unrecht nicht gezahlten Leistungen.
Hintergrund und alle Details gibt es hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1688/
Willi S
Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilt das Jobcenter/Sozialamt der Stadt Wuppertal regelmäßig zu höheren Mietzahlungen im Bereich des SGB II/SGB XII.
Die Stadt Wuppertal erkennt 4,85 EUR/qm reine Grundmiete als „angemessene Unterkunftskosten“ im Sinne des SGB II/SGB XII an.
Das SG sagt, es seien vielmehr 5,86 EUR/qm anzuerkennen.
Der Verein Tacheles thematisiert dies, stellt Forderungen an die Verwaltung und zeigt für die Leistungsbezieher und davon Betroffenen konkrete Handlungsperspektiven auf.
Die Forderung lautet: Erhöhung der örtlichen Angemessenheitsgrenze, Nachzahlung der zu Unrecht nicht gezahlten Leistungen.
Hintergrund und alle Details gibt es hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1688/
Willi S
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