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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Monitor: Bundesregierung rechnet Regelsätze politisch klein und spart damit 25 Mrd. Euro pro Jahr

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 Monitor: Bundesregierung rechnet Regelsätze politisch klein und spart damit 25 Mrd. Euro pro Jahr Empty Monitor: Bundesregierung rechnet Regelsätze politisch klein und spart damit 25 Mrd. Euro pro Jahr

Beitrag von Willi Schartema Di 22 Mai 2018 - 10:21

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet – mit weitreichenden Folgen auch für Rentner*innen und Einkommenssteuerzahler*innen.  Nach Berechnungen des ARD-Politmagazins MONITOR spart sie damit insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr (Monitor PM v. 17.05.2018).
Der Regelsatz einer alleinstehenden Person beträgt derzeit 416 EUR zum Leben. Dabei müsste er, nach Berechnungen von Monitor eigentlich 571 EUR betragen.
Bis 2011 wurde für die Ermittlung des RB das Verbrauchsverhalten der unteren 20 %  der Bevölkerung, ab 2011 wurden nur noch die unteren 15 % herangezogen. Damit wurde der Regelsatz politisch kleingerechnet.

Die Bundesregierung räumt dazu gegenüber Monitor ein, die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums sei "nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens - sie muss politisch beantwortet werden.„ (Tagesschau.de 17.05.2018)
Insgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz IV-Empfänger*innen und Rentner*innen wegen zu  geringer RB‘s auf rund 10 Milliarden Euro jährlich.
Dabei leitet sich der steuerrechtliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, auch aus dem Hartz IV-Satz ab. Dementsprechend würde sich der Freibetrag bei jedem Einkommensteuerpflichtigen schlagartig deutlich erhöhen: 155 Euro monatlich mehr Hartz IV hießen 1.860 Euro pro Jahr mehr Freibetrag für jeden Steuerzahler. Der Fiskus würde nach MONITOR-Berechnungen dadurch 15 Mrd. Euro pro Jahr verlieren.
Das ergibt:  insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr.
Mehr dazu:
http://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-regelsatz-101.html
Der Beitrag als Video (7.08 Min.): https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-hartz-iv-wie-die-bundesregierung-die-regelsaetze-niedrig-rechnet-100.html
 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2362/
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