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BA versucht ihr Widerspruchs- und Klagedesaster schön zu reden
Im Jahr 2017 wurden im Rechtsbereich des SGB II rund 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht. Das seien 8.800 Widersprüche bzw. 3.400 Klagen weniger als im Jahr 2016, so die BA in ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 11.05.2018. Jetzt wird es lustig: die „Widerspruchs- und Klagequoten seien gering, es seien rein „rechnerisch gegen etwa 2,5 Prozent Widersprüche und „ 0,4 Prozent Klagen".
Wenn man diese BA-PM liest, heißt es weiter: "diese beziehe sich auf die 303 gemeinsamen Einrichtungen", d.h., die Daten der 105 Jobcenter die als zugelassene kommunalen Träger agieren fehlen. Wenn diese dazugerechnet werden, sehen die Daten ganz anders aus, denn dann es rund 800.000 – 900.000 Widersprüche im Jahr 2017 gewesen sein, mit einer ungefähr 45 % Widerspruchserfolgsquote.
Dieses Desaster versucht die BA mit ihrer Pressemitteilung schön zu reden.
Im Jahr 2016 waren 44,5 Prozent aller Widersprüche bei Hartz IV ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsbeziehenden erfolgreich, bei Klagen wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der BA.
Es dürften wenig Sozialleistungsträger geben, die derart viele fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erlassen und deshalb eine so hohe Widerspruchserfolgsquote haben.
Hier die PM der BA: https://tinyurl.com/ychoq64a
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2357/
Willi S
Wenn man diese BA-PM liest, heißt es weiter: "diese beziehe sich auf die 303 gemeinsamen Einrichtungen", d.h., die Daten der 105 Jobcenter die als zugelassene kommunalen Träger agieren fehlen. Wenn diese dazugerechnet werden, sehen die Daten ganz anders aus, denn dann es rund 800.000 – 900.000 Widersprüche im Jahr 2017 gewesen sein, mit einer ungefähr 45 % Widerspruchserfolgsquote.
Dieses Desaster versucht die BA mit ihrer Pressemitteilung schön zu reden.
Im Jahr 2016 waren 44,5 Prozent aller Widersprüche bei Hartz IV ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsbeziehenden erfolgreich, bei Klagen wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der BA.
Es dürften wenig Sozialleistungsträger geben, die derart viele fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erlassen und deshalb eine so hohe Widerspruchserfolgsquote haben.
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Willi S
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