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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos

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Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos  Empty Rechtsmittel gegen Ablehnung von ALG II für Unionsbürger - deutscher Vorbehalt gegen das EFA wirkungslos

Beitrag von Willi Schartema Mi 29 Aug 2012 - 0:08

Von Georg Classen, Stand: 22. August 2012

Es kursieren Hinweise
auf den deutschen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen EFA
vom Dezember 2011. Manche Jobcenter stellen das ALG II für bisher nicht
erwerbstätige nur arbeitsuchende Unionsbürger der überwiegend
westeuropäischen Staaten, die das EFA unterzeichnet haben, ein. Das EFA
haben sämtliche "alten" EU-Staaten außer Finnland und Österreich sowie
Estland, Malta, Norwegen, Island und die Türkei anerkannt.


Dazu folgende Hinweise: Weiterlesen hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf


Zitat:"EFA-Vorbehalt ist völkerrechtswidrig und daher nichtig.

LSG Bayern, Beschluss vom 14.08.2012,- L 16 AS 568/12 B ER -

EFA Vorbehalt dürfte
unwirksam sein, da das SGB II wohl kein neue Rechtsvorschrift im Sinne
von Art. 16 Buchst.b EFA ist, und weil der Bundestag gemäß Art. 59 Abs. 2
S. 1 GG damit hätte befasst werden müssen.


http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2481.pdf

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/rechtsmittel-gegen-ablehnung-von-alg-ii.html

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