Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Empty Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Aug 2012 - 18:12

Die ARGE lebt



Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Titefinal03_with501Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt


aus der Reihe: Baden-Württemberg: Wir können und wir machen alles – auch Euthanasie!


[Landtag Baden-Württemberg fördert Euthanasie]



Freitag 18/05/2012 kurz vor 12/00
geschah ein Wunder – die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald rief an.
Monatelang wurde geschwiegen, völlige Mittellosigkeit, notwendige
medizinische Versorgung ebenso ignoriert wie SGB, Grundgesetz,
Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention, Landesverfassung. Auch
die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes ‘Feststellung des
persönlichen Bedarfs’ wurde verweigert.
Es
reichte nicht einmal für einen Rückruf – als Begründung für ihr
Schweigen sagte die Mitarbeiterin ‘es gab ja nichts Neues’. Ein Mensch
bittet um seine Rechte, seine Gesundheit, sein Leben und seine
Grundsrechte – doch die ARGE ignoriert alles, schweigt und nimmt nun die
eigene Verweigerung der Grundrechte als Ausrede für das eigene
Nichtstun.
Wieso
ruft eigentlich die unterste Mitarbeiterin an? Wo sind ARGE
Geschäftsführung – AA Freiburg – BA Nürnberg – Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald – Regierungspräsidium Freiburg –
Sozialministerium und Staatsministerium Baden-Württemberg?
Wie lange sehen die Vorgesetzten/Politiker noch zu?Wann erfüllt Ministerpräsident Kretschmann seinen Amtseid? Wieso verweigert er die eigene Landesverfassung? Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wie kann er als Christ (u.a. Gastgeber
des Papstes) bei der Misshandlung eines behinderten Menschen zusehen?
Oder ist er nur ein bigotter Pressechrist?


Wieso entwertet er das eigene
Parteiprogramm B90/Grüne? …..Im Mittelpunkt unserer Politik steht der
Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit. Die Unantastbarkeit der
menschlichen Würde ist unser Ausgangspunkt. Sie ist der Kern unserer
Vision von Selbstbestimmung und Parteinahme für die Schwächsten……




Herr Kretschmann, brechen Sie ihr Schweigen! Leisten Sie Soforthilfe und sagen die vollständige, öffentliche Untersuchung zu!

Wie immer bieten wir ein klärendes
Gespräch an – wie immer die Bedingungen: Soforthilfe – schriftliche
Zusage der öffentlichen Untersuchung – kompetente Gesprächspartner.



*

Diese Abgeordneten werden erneut über diese Verbrechen informiert -
ab Montag 11/00 BST (unten) – wie lange lassen sie noch Euthanasie zu?
Wie lange beteiligen sie sich daran? Wie lange schweigen sie noch?



Altpeter Katrin SPD; Aras Muhterem
GRÜNE; Bauer Theresia GRÜNE; Bayer Christoph SPD; Beck Norbert CDU;
Binder Sascha SPD; Birk Dietrich CDU; Blenke Thomas CDU; Böhlen Beate
GRÜNE; Boser Sandra GRÜNE; Brunnemer Elke CDU; Bullinger Friedrich FDP;
Deuschle Andreas CDU; Drexler Wolfgang SPD; Engeser Marianne CDU; Epple
Konrad CDU; Filius Jürgen GRÜNE; Freiherr von Eyb Arnulf CDU; Frey Josef
GRÜNE; Fritz Jörg GRÜNE; Fulst-Blei Stefan SPD; Funk Thomas SPD; Gall
Reinhold SPD; Glück Andreas FDP; Goll Ulrich FDP; Gönner Tanja CDU;
Grimm Leopold FDP; Groh Manfred CDU; Gruber Gernot SPD; Grünstein Rosa
SPD; Gurr-Hirsch Friedlinde CDU; Häffner Petra GRÜNE; Hahn Martin GRÜNE;
Halder Wilhelm GRÜNE; Haller Hans-Martin SPD; Haller-Haid Rita SPD;
Hauk Peter CDU; Haußmann Jochen FDP; Heberer Helen SPD; Heiler Walter
SPD; Herrmann Klaus CDU; Hillebrand Dieter CDU; Hinderer Rainer SPD;
Hitzler Bernd CDU; Hofelich Peter SPD; Hollenbach Manfred CDU; Jägel
Karl-Wolfgang CDU; Käppeler Klaus SPD; Kern Manfred GRÜNE; Kern Timm
FDP; Klein Karl CDU; Kleinböck Gerhard SPD; Klenk Wilfried CDU; Köberle
Rudolf CDU; Kopp Ernst SPD; Kößler Joachim CDU; Kretschmann Winfried
GRÜNE; Kunzmann Thaddäus CDU; Kurtz Sabine CDU; Lasotta Bernhard CDU;
Lede Abal Daniel Andreas GRÜNE; Lehmann Siegfried GRÜNE; Lindlohr Andrea
GRÜNE; Locherer Paul CDU; Löffler Reinhard CDU; Lösch Brigitte GRÜNE;
Lucha Manfred GRÜNE; Lusche Ulrich CDU; Mack Winfried CDU; Maier Klaus
SPD; Marwein Thomas GRÜNE; Mentrup Frank SPD; Mielich Bärbl GRÜNE;
Müller Ulrich CDU; Murschel Bernd GRÜNE; Nelius Georg SPD; Nemeth Paul
CDU; Paal Claus CDU; Pauli Günther-Martin CDU; Pix Reinhold GRÜNE;
Poreski Thomas GRÜNE; Pröfrock Matthias CDU; Raab Werner CDU; Rapp
Patrick CDU; Rau Helmut CDU; Raufelder Wolfgang GRÜNE; Razavi Nicole Y.
CDU; Rech Heribert CDU; Reinhart Wolfgang CDU; Renkonen Daniel GRÜNE;
Reusch-Frey Thomas SPD; Reuther Wolfgang CDU; Rivoir Martin SPD; Röhm
Karl-Wilhelm CDU; Rolland Gabi SPD; Rombach Karl CDU; Rösler Markus
GRÜNE; Rüeck Helmut Walter CDU; Rülke Hans-Ulrich FDP; Rust Ingo SPD;
Sakellariou Nikolaos SPD; Salomon Alexander GRÜNE; Schebesta Volker CDU;
Scheffold Stefan CDU; Schmid Nils SPD; Schmid Viktoria CDU;
Schmidt-Eisenlohr Kai GRÜNE; Schmiedel Claus SPD; Schneider Peter CDU;
Schneidewind-Hartnagel Charlotte GRÜNE; Schoch Alexander GRÜNE;
Schreiner Felix CDU; Schütz Katrin CDU; Schwarz Andreas GRÜNE; Schwehr
Marcel CDU; Sckerl Hans-Ulrich GRÜNE; Sitzmann Edith GRÜNE; Splett
Gisela GRÜNE; Stächele Willi CDU; Stickelberger Rainer SPD; Stober
Johannes SPD; Stoch Andreas SPD; Stolz Monika CDU; Storz Hans-Peter SPD;
Stratthaus Gerhard CDU; TESTER test ; Teufel Stefan CDU; Throm
Alexander CDU; Traub Karl CDU; Tschenk Nikolaus GRÜNE; Untersteller
Franz GRÜNE; Wacker Georg CDU; Wahl Florian SPD; Wald Tobias CDU; Walter
Jürgen GRÜNE; Winkler Alfred SPD; Wolf Guido CDU; Wölfle Sabine SPD;
Zimmermann Karl CDU


+

+


Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Number-gaelic-alg Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)


und Bruno Schillinger


Bachstr. 1

OT Holzhausen

D-79232 MARCH

Tel. 07665 – 930 450 (gesperrt, kann NUR noch angerufen werden)

Fax 07665 – 930 451 (Computerfax, bitte nur nach telefonischer Anmeldung)

bruno.schillinger@hotmail.com (kann z.Zt. nur 0*wöchentlich eingesehen werden)

5jahrehartz4.wordpress.com

Umsetzung/Überarbeitung SaFoB – 19.05.2012

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger & Bruno Schillinger – Bachstr. 1 – 79232 March


Staatsministerium Baden-Württemberg ARGE Breisgau-Hochschwarzwald

Ministerpräsident Winfried Kretschmann Geschäftsführerin Dagmar Manser

(GRÜNE)
Dipl. Verwaltungswirtin (FH) Kathrin Celmeta


persönlich aushändigen – Terminsache – geht um 11/00 BST an Abgeordnete Landtag BW

Richard-Wagner-Str. 15 Lehener Straße 77

70184 Stuttgart 79106 Freiburg

Fax 0711 / 2153-340/501/480, 0711-2063-660/299 0761-20269190 (AA FR 0761-2710-499 Seiten 17

Zusätzlich
an Staatsministerium Abteilung III – Prof. Eisenstein/Bürgerbeauftragte
Frau Yazici – Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) – BA Nürnberg
Vorstand Herren Weise (CDU), Alt, Becker – Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald Landrätin Störr-Ritter (CDU)





  • o 18/05/2012 Anruf aus ARGE
    Breisgau-Hochschwarzwald bei Bruno Schillinger – die Misshandlungen
    werden fortgesetzt, die Lügerei und Betrügerei geht weiter – Vertuschung
    um jeden Preis, Gefahr für Gesundheit und Leben eines Menschen durch
    Behörden, Politik

  • o Verweigerung SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und Landesverfassung von Baden-Württemberg



Sehr geehrte Frau Manser,

Sehr geehrte Frau Celmeta,

Sehr geehrter Herr Kretschmann,



Wie lange noch verweigern Sie einem
behinderten Menschen das Recht auf Leben? Wie lange noch ignorieren Sie
die Menschenrechte? Wie lange noch versuchen Sie ihn umzubringen?




Der Anruf aus der ARGE
Breisgau-Hochschwarzwald, der erste seit Monaten, bestätigte deutlich
das Herr Schillinger umgebracht werden soll, um die Machenschaften der
beteiligten Behörden zu vertuschen. Dieselbe Person die seit Monaten
jeden Rückruf, Beratung verweigert; Hilferufe, völlige Mittellosigkeit
ignoriert und notwendige medizinische Behandlung verhindert, weil es für
Sie nichts Neues gab, versuchte mit neuen Konfabulierungen ihre Taten
zu gutzuheißen. Es ist bezeichnend, dass die unterste Hierarchieebene
anruft und sich die Vorgesetzten bis hinauf ins Staatsministerium
verschanzen. Wieso verweigern Sie den Kontakt zu Bruno Schillinger?
Wieso verweigert man die normale Gegenüberstellung der Informationen?
Wieso hört man Herr Schillinger nicht einmal an? Dies alles kann unserer
Meinung nach nur ein Ziel haben: die Endlösung durch Ermordung des
behinderten Menschen Bruno Schillinger. Nur so lassen sich die
Stellensabotagen; Steuerverschwendung /betrug; illegale Verhaftung,
Verschleppung, Aussetzung im Auftrag eines ARGE Mitarbeiters /
Politikers; Verweigerung Beratung nach SGB, Grundgesetz, Menschenrechte,
UN Behindertenrechtskonvention, Landesverfassung, usw. durch Behörden,
Politik vertuschen. Oder die Verweigerung der Urteile des BVerfG durch
Sozialgericht, das die Entmündigung einleitete als wir Klärung wollten.
Wie sagte die Gutachterin dazu aus ‘Sie machen denen (Anm.SG) Arbeit, die wollen ihre Ruhe haben‘.
Das die ARGE Geschäftsführerin selbst Herr Schillinger in den Tod
schickte, kann nur so vertuscht werden. Oder wie nennen Sie es, wenn
einem Diabetiker sein Essen, Medikamente verweigert werden, er hilflos
weggeschickt wird? Wir nennen das versuchten Mord. Der wie die illegale
Verhaftung bis heute nicht untersucht wurde. Wieso wurde die von ihr
erlaubte Aufzeichnung des Gesprächs bis heute ignoriert?




Unsere Forderungen lauten weiter:

1. Soforthilfe

2. Erklärung das ALLES was getan wurde mit allen Gesetzen übereinstimmte

3. Öffentliche, vollständige und neutrale Untersuchung – die Wahrheit muss auf den Tisch

4. Befreiung von Herr Schillinger aus den Händen der bisherigen Täter – denn es ist unzumut-

bar, dass er bei denselben Personen um
Essen, med. Versorgung betteln muss, die Augen- Nierenschäden
(irreparabel, Laborwert GFR 71) verursachten. Hinweis zu den Methoden:
ARGE Geschäftsführerin ließ durch ihre Mitarbeiterin ausrichten ‘Frau Manser fühlt sich nicht befangen‘.




Diese Forderungen auf Wahrheit reichten
Behörden, Politik aus, einen Menschen in den Tod zu schicken. Statt die
notwendige, mögliche Hilfe zu leisten wird die Erblindung und durch den
von ARGE / Sozialamt / Sozialgericht verursachten Nierenschaden auch der
Tod gefördert. Wie können Sie dabei zusehen, wenn einem Menschen
vorsätzlich große Schmerzen zugefügt werden? Wie viehisch ist es in
Deutschland bereits wieder geworden? Beruft man sich auf die
Grundrechte, wird man ausgelacht oder bekommt Antworten wie ‘ich arbeite mit den Gesetzen (Anm. SGB II)die mir zur Verfügung gestellt werden
(Celmeta). Wie menschenverachtend oder dummdreist muss man sein, wenn
man monatelang jede Hilfe verweigert, um dann anzurufen und zu tun als
wäre nichts gewesen um so dem Opfer zu zeigen, dass es seinen Mördern
niemals entkommen wird.




Wie lange lügen Sie noch? Wie lange
lassen Sie sich noch belügen? Wieso verraten Sie die Menschen und
Grundrechte? Wieso schaden Sie den eigenen Bürgern, Vorgesetzten und
Baden-Württemberg? Wo bleibt ihre Loyalität? Wann erfüllen Sie ihren
Amtseid?


Wieso verweigert man die
Gegenüberstellung der Informationen? Wieso übernehmen Sie die Lügen
ihrer Behörden blind? Haben wir nicht oft genug bewiesen, dass gelogen
wird? ARGE/BA den Bundestag – Sozialamt/Landratsamt das
Regierungspräsidium – Petitionsausschuss den Landtag (oder wie kann man
eine Petition abschließen ohne den Betroffenen anzuhören?). Wieso bleibt
die aktuell, nachgewiesene Lüge ‘es fehlen Unterlagen‘ für die Täter folgenlos?




Oder haben Sie entschieden, dass es
bequemer ist einen Menschen verrecken zu lassen um die Wahrheit zu
vertuschen, ihre Mitarbeiter, Parteifreunde zu schützen? Ist ihr
Vorgehen und das ihrer Behörden nun Arroganz, Ignoranz,
Unprofessionalität, Inkompetenz oder bereits wieder Staatsterrorismus
gegen behinderte Menschen? Baden-Württemberg: Wir können und wir machen alles, auch Euthanasie!




Weil jede Hilfe und Untersuchung verweigert wird, z.B. werden Strafanzeigen entgegen UN Behindertenrechtskonvention Artikel 13 Zugang zur Justiz (Bundesgesetz)
nicht beantwortet, bleibt nur noch die Flucht vor ihnen. Sie treiben
Menschen ins Ausland, wie bereits früher. Ein Lichtblick: Die
Krankenversicherung hat einer Behandlung dort bereits grundsätzlich
zugestimmt und so können wir nun Spender suchen die das Leben von Bruno
Schillinger vor ihnen retten.




Wir fragen Sie persönlich: Wie lange
verstecken Sie sich noch? Wieso haben Sie nicht den Mut ihrem Opfer
gegenüberzutreten und ihm ihr Todesurteil zu übergeben?


Herr Kretschmann, wie können Sie in der
Presse als Christ, z.B. Gastgeber des Papstes auftreten und bei der
Misshandlung, Ermordung eines behinderten Menschen mitmachen? Ist so ein
Verhalten nicht bigott? Als Oberstudienrat für Ethik können Sie das
sicher genau definieren.




Herr Kretschmann, wir fordern Sie auf:
Stoppen Sie diese Misshandlung und Ermordung – lassen Sie Soforthilfe in
Absprache mit Bruno Schillinger durchführen– entziehen Sie Bruno
Schillinger dem Zugriff seiner Mörder – sagen Sie öffentlich die
Untersuchung zu, Seite für Seite oder schweigen Sie weiter, bestätigen
ihr Todesurteil, ihre Unglaubwürdigkeit, die ihrer Regierung, ihrer
Verwaltung und ihrer Partei.




Bevor die Ausflucht kommt ‘es ist doch alles legal‘, zitieren wir Dr. Martin Luther King ‘Never forget that everything Hitler did in Germany was legal‘. Wir verweisen auf die angefügte Vergleichstabelle ‘Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘, Artikel, Gedächtnisprotokolle – in LT BW E-Mail. – Fax 2 S.



Bitte nur telefonisch mit Bruno
Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die
Misshandlungen der ARGE selbst nicht und wir sind nicht vor Ort!




Hochachtungsvoll



Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB) und Bruno Schillinger

Wir SaFoB sind räumlich zu weit
entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im
July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen
Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten. Doch dazu
fehlen uns nach dieser Lebensrettung die Mittel.


—————————————————————————————————————-

PS. Bitte nur telefonisch mit
Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch
die Misshandlungen der ARGE selbst nicht und wir sind nicht vor Ort.
Bitte lieber einmal zu viel fragen, danke. Wir wissen, dass alles komplex erscheint, doch man kann es aufteilen:


- sofortige Hilfe, Nachzahlung, Behandlung – öffentliche Aufklärung aller Vorgänge

ACHTUNG – hinterfragen Sie bitte
ALLE Informationen der ARGE, Sozialamt, usw. – die Vorgabe
‘vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte’ wurde nicht eingehalten.
Die ARGE wurde überführt den Bundestag belogen zu haben, das Sozialamt
behauptete gegenüber dem Regierungspräsidium, dass von Herr Schillinger
gar kein Antrag vorliegen soll. Frau Manzer wirft ihm fehlende
Mitwirkung vor, verschweigt aber die mehrfache Stellensabotagen der
eigenen ARGE.




——————————————————————————————————————————————–

Wir benötigen weiter dringend Lebensmittel, Medikamente, sofort eine Krankenversicherung
HILFE zur medizinischen Versorgung des Diabetikers (Eintrittsgebühr /
Rezeptkosten, hier sind bereits 4 Rezepte mit wichtigen Medikamenten die
nicht eingelöst werden können) und vor allem auch Geld für die Miete, Strom und Telefon.




Durch die provozierten
Gesundheitsschäden nach Abmeldung von der Krankenversicherung und
Verweigerung der Diabetesmedikamente kann Bruno Schillinger seine Brille
nicht mehr verwenden. Lesegerät wurde beantragt, dürfte aber nie
kommen. Deshalb bitte anrufen und dann Computerfax schicken (wegen
Vergrößerungsmöglichkeit)




Zum Schluss der Hinweis auf das Postproblem. Nachdem
hier bereits öfters Post verschwunden ist, dadurch sogar ein
Polizeieinsatz ausgelöst wurde und auch Post zwischen Polizei und
Staatsanwaltschaft verschwunden ist, bitten wir um zusätzliche Zusendung
per Fax und E-Mail. Bei Terminsachen auch um Anruf. Sollte ein Termin
ungenutzt verstreichen bitten wir um Rückruf. Hier scheint z.B. die Arge
behauptet zu haben, dass der Fortzahlungsantrag nicht rechtzeitig
gestellt wurde.




Lebensretter (vorm. Helferkreis):
Nochmals für Alle – wir versorgen Bruno so gut wir können noch mit
Essen und das ist viel zu wenig. Wenn wir können schauen wir auch in
sein Computerfax und E-Mailfach und wir versuchen Hilfe und
Öffentlichkeit zu finden.




********************************************

* GFR 71 = Nierenschädigung im 2 Schädigungsstadium, nachzulesen, z. B. Quelle

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie http://www.dgfn.eu/index.php?id=68&L=0)

********************************************

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert
jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die
für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich
sind.


2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1
GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1
GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung
der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde
nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der
Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der
die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des
Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat.
Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.


3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs
hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem
transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie
nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger
Berechnungsverfahren zu bemessen.


4. Der Gesetzgeber kann den
typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums
durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber
hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html




Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen….. Dies
gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen
geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn
sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die
Gerichte zu verhindern.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


———————————————————————————-

Ausgangspunkt Schreibtischtäter

Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in
der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine
konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte
die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische
Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer
Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest
geduldet wurden.
Prof. Robert D’ Harcourt, der diese Vorgänge
im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche
Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht
genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach
einem Räderwerk gleich zu drehen. Bereits 1933 waren mit dem Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums alle jüdischen Beamten, die
nicht als Frontkämpfer galten, sowie politisch missliebige Beamte ihres
Amtes enthoben worden. http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtentum#Zeit_des_Nationalsozialismus


———————————————————————————-

Schreibtischtäter Definition Wikipedia:

Ein Schreibtischtäter ist
jemand, der staatliche Machtstrukturen ausnutzt, um eine Straftat durch
eine andere Person begehen zu lassen
. Es handelt sich nicht nur um einen juristischen Begriff, sondern auch um ein Konzept der Politischen Theorie.


Der Ausdruck wird vor allem im
Zusammenhang mit den am Schreibtisch geplanten Massenmorden in den
Vernichtungslagern des Nationalsozialismus verwendet. Als Beispiele für
Schreibtischtäter werden häufig Adolf Eichmann und Heinrich Müller, in
Frankreich Maurice Papon genannt. Auch die Verantwortlichen für die
Schießbefehle in der DDR gehören zu dieser Tätergruppe.


Wenn der Schreibtischtäter eine
Befehlshierarchie ausnutzt, liegt nach deutschem Recht eine mittelbare
Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) vor. Der Schreibtischtäter besitzt
als Hintermann die Tatherrschaft, auch wenn er selbst nicht Hand
anlegt. Er ist also kein Anstifter, sondern er ist selbst Täter. In
diesem Zusammenhang spricht man auch vom „Täter hinter dem Täter“.


Wilhelmstraßen-Prozess

Der
promovierte Jurist und Staatssekretär im Reichsministerium des Innern
Wilhelm Stuckart, der auch mit Hans Globke den Kommentar zu den
Nürnberger Gesetzen verfasst hatte, wurde in einem der Nachfolgeprozesse
zum Nürnberger Prozess verurteilt:


„Wenn die Kommandanten der Todeslager …
bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die
Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den
Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung
notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schreibtischtäter


———————————————————————————-

Einige Gesetzestexte zur Ergänzung

Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.

Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.

———————————————————————————-

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (United Nations)

Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft
das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch
innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter
Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den
Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu
gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner
Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen
Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl
gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche
Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf
Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder
Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner
Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

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Europäische Konvention der Menschenrechte – EU Charta der Menschenrechte

Artikel 2 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

Artikel 3 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

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UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) – unterzeichnet von Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Olaf Scholz und Rolf Köhler.

Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 25 Gesundheit

f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende
Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von
Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.


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Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Art. 1 (1)
Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben
in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu
seinem und der anderen Wohl zu entfalten.


(2) Der
Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er fasst die in
seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen
zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz
und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten.


Art. 2 (1)
Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten
Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser
Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.


(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.

Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 23 (1) Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Das Land ist ein Glied der Bundesrepublik Deutschland.

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Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch
auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die
Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.



Sozialgesetzbuch II § 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem
angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung
oder ihrer Erstattung steht oder


2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch
einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte
die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


Hier erfüllt Bruno Schillinger durch
seine Hauterkrankung eindeutig Punkt 2 – vom fehlenden Geld für die
Besorgungen, Fahrtkosten, usw. ganz zu schweigen. Frau Celmeta hat am
04/03/2011 gesehen, wie das verbrannte Gesicht von Bruno Schillinger
ausgesehen hat. Punkt 3 ebenso, siehe April 2009


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Strafgesetzbuch §§ 223 – 231 -Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person
körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung (1)
Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen
gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen
gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit
einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben
gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c Strafgesetzbuch) § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer
bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Strafgesetzbuch § 138 – Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

4.
einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152
oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und
Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,


5. eines Mordes (§ 211)
oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit
(§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8,
9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),


6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit
in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3,
jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a
oder 239b,


7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

8. einer gemeingefährlichen Straftat
in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs.
1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3,
des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c


zu
einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden
kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem
Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder

2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,

zu
einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann,
glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu
erstatten.
§ 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.


(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt,
obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat
glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft.


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Strafgesetzbuch § 25 Täterschaft.

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

§ 26 Anstiftung.

Als Anstifter wird gleich einem Täter
bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener
rechtswidriger Tat bestimmt hat.


§ 27 Beihilfe.

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer
vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener
rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.


(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

§ 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten.

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

§ 13 Begehen durch Unterlassen.

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg
abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach
diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen
hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der
Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.


(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 14 Handeln für einen anderen.

(1) Handelt jemand

1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,

2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder

3. als gesetzlicher Vertreter eines anderen,

so ist ein Gesetz, nach dem besondere
persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere
persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter
anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem
Vertretenen vorliegen.


(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten

1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder

2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen,

und handelt er auf Grund dieses
Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die
Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn
diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs
vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen
gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine
Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1
sinngemäß anzuwenden.


(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann
anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder
das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.


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Strafgesetzbuch § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_1_50*

Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_2_50

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_3_50

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_4_50

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_5_50

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Crime_5_against_humanity_final_german_6_50

*

n) Artikel Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung von Bruno Schillinger im Auftrag des CDU Politikers

Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Artikel_verhaftung_pr_sozial_1

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Artikel_verhaftung_pr_sozial_2

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Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Artikel_verhaftung_pr_sozial_3*

Artikel BA/ARGE hat Bundestag belogen

Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Artikel_fahrtkosten_petition01*

m) Laborwerte Nierenschaden GFR – m) lab values kidney damage GFR

Laborwerte GFR 71 = Nierenschädigung im 2 Schädigungsstadium, nachzulesen, z. B. Quelle

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie http://www.dgfn.eu/index.php?id=68&L=0)
<> Laboratory values 71 = GFR renal injury in the 2nd stage of
injury, read, such as source German Society of Nephrology
http://www.dgfn.eu/index.php?id=68&L=0)


Die ARGE lebt Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald lebt Laborblatt_2010_19012010_18122009_hardkopie*

*

1. Teil Gedächtnisprotokoll
Telefonat mit ARGE Geschäftsführerin Frau Manser Donnerstag 03/22/2012
ca. 12/00 0761-20269-104 2. Teil mit Hinweisen auf Gesetzesbrüche, usw.


1. Teil Manser: Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Manser

Bruno: Schillinger Guten Tag Frau Manser

Manser: Tag Herr Schillinger

……….

Bruno:
wir haben bei Frau Celmeta Beschwerde eingereicht wegen Befangenheit
und allem drum und dran und sie hat in ihrem Namen mitgeteilt ‘Frau
Manser fühlt sich nicht befangen’


Manser: Nein ich bin auch nicht befangen

Bruno: Wer hat das denn entschieden? Sie oder….

Manser: Ja, also ich sehe keinen Grund wieso ich befangen sein sollte

(entscheiden das nicht die Vorgesetzten?????

Wurde wieder mal eine Beschwerde unterschlagen wie bei ihrem Vorgänger?????)

……….

Bruno: geschrieben Sie wissen dass ich das selbst nicht lesen kann

Manser: Ja

……….

Bruno: Ihre Mitarbeiterin unterschlägt die medizinischen Unterlagen für Mehrbedarf mehrfach angemahnt worden

Manser: Die unterschlägt sie nicht, die ham wir nicht

Bruno: Die haben Sie nicht?

Manser: Nein

……….







##########################







Gedächtnisprotokoll Brunos Gespräch mit seiner Mörderin

Anruf in ARGE
Breisgau-Hochschwarzwald 0761-20269-125 17/02/2012 ca. 11/50 seit
Monaten immer nur Anrufbeantworter und nie ein Rückruf


Celmeta: Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Celmeta

Bruno: Guten Tag Frau Celmeta hier ist Schillinger

……….

Celmeta: wie gesagt, solange ich keine Unterlagen habe

……….

Anruf – die ARGE lebt « 5jahrehartz4 Blog sagt:

Mai 21, 2012 um 12:15


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