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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Europäische Datenschutz-Grundverordnung, gilt ab dem 25. Mai 2018

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Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 14:04

Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und mit ihr ein Regelwerk, an welches sich alle in der EU tätigen Unternehmen und Organisationen halten müssen. Die verschärften Datenschutzbestimmungen sollen zum einen dem Schutz personenbezogener Daten dienen und somit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, zum anderen sollen sie die Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen gewährleisten.
An die Unternehmen und Organisationen sind damit einhergehend bestimmte Pflichten und Vorschriften verbunden, deren Einhaltung Vorrausetzung einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO sind.
Zur Unterstützung möchte ich hier auf den von der EU-Kommission herausgegebenen Leitfaden hinweisen, der speziell für diesen Zweck konzipiert wurde:
https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2320/
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