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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Apr 2018 - 10:59

Ergänzt wird sie durch das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere Anpassungen z. B. im Sozialdatenschutz. Diese Vorschriften sind von jeder sozialen Organisation – egal welcher Rechtsform, ob gemeinnützig oder nicht –bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Die vorliegende Handreichung „Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen“ widmet sich den häufigsten Fragen, die an uns herangetragen wurden, und praktischen Beispielen aus sozialen Organisationen rund um die Umsetzung aktueller Datenschutzverpflichtungen. Sie enthält unter anderem Informationen z. B. zum Beschäftigtendatenschutz, zum Sozialdatenschutz und zu Geheimhaltungsvorschriften, deren Verletzung nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist.
Die Broschüre gibt es hier zu Download: https://tinyurl.com/y7mq7y9r
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2346/
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