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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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BGH: Pfändung von Nachzahlung von ALG II würde Zweck widersprechen
Werden SGB II - Leistungen – auch größere Beträge - für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden (BGH, Beschluss vom 24.01.2018 - VII ZB 27/17). Eine Pfändung würde dem Zweck von SGB II-Leistungen auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zuwider laufen. Den BGH Beschluss gibt es hier: https://tinyurl.com/yapk7mzh
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2318/
Willi S
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Willi S
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