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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Dez 2017 - 13:20

weiter: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/terminhinweis-lsg-verhandelt-ueber-schulbedarfsleistungen-des-jobcenters-159965.html

LSG Niedersachsen-Bremen urteilt, dass weitere Schulbedarfe vom JC zu übernehmen sind
===========================================================
Noch muss etwas spekuliert werden, weil die Urteilstexte des LSG noch nicht vorliegen. Klar ist aber, dass das LSG Niedersachsen-Bremen (NSB) der Argumentation der Kläger gefolgt ist, die dargelegt haben, dass das Schulbedarfspaket mit starren 100 EUR nicht den Anforderungen des BVerfG genüge und dass, solange keine besondere gesetzliche Regelung existiere, die Schulmaterialkosten vollständig zu übernehmen seien. Einer der Klagepunkte waren Schulbücher von rund 200 EUR pro Kind.
Das Gericht sprach gegenüber dem NDR von einer „Pionierentscheidung“.
Die PM des Gerichts gibt es hier:  https://tinyurl.com/y8n3cj6w NDR Berichterstattung hier: https://tinyurl.com/y88f5neu

Tacheles hatte anlässlich des erstinstanzlichen Urteils zu Schulkosten im Mai 2016 eine Kampagne mit Musterschreiben gestartet, die kann jetzt exakt so weitergeführt werden, nur ist jetzt das Urteil des LSG NDB noch mit einzubauen, ich möchte daher auf unsere damalige Kampagne verweisen: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2015/
Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2283/
Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
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