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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) europaweite Absenkung der existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 20:00

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert europaweite Anpassung der Regelbedarfe für Asylbewerber. Praktisch meint das eine Absenkung der Leistungen für Deutschland.  Gleichzeitig
fordert er  »eine EU-weite Angleichung der Asylverfahren und einen einheitlichen Rechtsschutz.« Die Richtung, die hier eingeschlagen werden soll, ist klar: De Maizière beklagte, dass in Deutschland besonders viele abgelehnte Asylbewerber gegen die Entscheidung Klage vor Gericht einlegten. "Bei uns können abgelehnte Asylbewerber über diverse rechtliche Klagewege ihre Abschiebung hinauszögern, deutlich mehr als anderswo." Also deutliche Verkürzung des Rechtsschutzes gegen staatliches Handeln.
Gegen diese Pläne von de Maizière muss deutlich ein NEIN formuliert werden. Das BVerfG hat zum Glück formuliert:  »Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, Randziffer 121).«

Ein Bundesinnenminister müsste solche Urteile kennen und berücksichtigen und nicht mit allen erdenklichen Mitteln versuchen, diese auszuhebeln. Auch und schon gar nicht zu Wahlkampfzeiten und um am rechten Rand zu fischen.

Diese ganzen Punkte hat der Kollege Sell deutlich rausgearbeitet, ich möchte daher auf seinen absolut richtigen Artikel verweisen, dieser ist hier zu finden:    https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/09/forderung-nach-absenkung-der-leistungen-fuer-asylbewerber.html#more
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2240/
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