Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Freibeträge!!! Das Hartz IV Gesetz hat viele Gemeinheiten

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Jul 2012 - 7:28

Ungerechtigkeiten gut verpackt
helfen dem Fiskus beim Sparen, fallen nicht auf und sind keine Aufreger. Wir
vom Team Der Sozialrechtexperte sind dem nachgegangen und werden in den
nächsten Wochen und Monaten auf solche Fallen im Gesetz in unregelmäßiger Folge
hinweisen.

Nr. 1 Grundfreibetrag von 100 Euro und höhere Ausgaben.

Hat der Hartzer einen 400-Euro-Job, kann er nur den Grundfreibetrag von 100
Euro absetzen. Liegt sein Einkommen über 400 Euro, muss das Jobcenter bei
höheren Ausgaben eine Einzelabrechnung vornehmen.

Hat man mehr als 100 Euro im Monat, kommt für Arbeitnehmer und Selbstständige
ein Freibetrag von 20 Euro dazu.
Hat man keine Ausgaben, wie Fahrkosten zur Arbeit usw. und unterhält auch keine
Versicherung (auch KFZ) ist der Freibetrag von 100 Euro o.k..

Hat man höhere Ausgaben als 100 Euro, so werden bei der Einzelberechnung die 20
Euro nicht berücksichtigt. Die Regelung ist bei hohen berufsbedingten
Ausgaben ungerecht und verhindert die Aufnahme einer Tätigkeit.



Beispiel eines Aufstockers mit einem Einkommen von mehr als 400 Euro, einer
KFZ-Haftpflichtversicherung in Höhe von 81 Euro und Fahrkosten zur Arbeit in
Höhe von 38 Euro jeweils monatlich:






Versicherungspauschale

30,00 Euro

30,00 Euro

Werbungskostenpauschale

15,33 Euro


15,33 Euro

Fahrkosten


38,00 Euro


KFZ-Haftpflichtversicherung

81,00 Euro


Weiterer
„Freibetrag“ in 100 Euro



54,67 Euro

Gesamtfreibetrag

164,33
Euro


100,00
Euro







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