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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
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Freibeträge!!! Das Hartz IV Gesetz hat viele Gemeinheiten
Ungerechtigkeiten gut verpackt
helfen dem Fiskus beim Sparen, fallen nicht auf und sind keine Aufreger. Wir
vom Team Der Sozialrechtexperte sind dem nachgegangen und werden in den
nächsten Wochen und Monaten auf solche Fallen im Gesetz in unregelmäßiger Folge
hinweisen.
Nr. 1 Grundfreibetrag von 100 Euro und höhere Ausgaben.
Hat der Hartzer einen 400-Euro-Job, kann er nur den Grundfreibetrag von 100
Euro absetzen. Liegt sein Einkommen über 400 Euro, muss das Jobcenter bei
höheren Ausgaben eine Einzelabrechnung vornehmen.
Hat man mehr als 100 Euro im Monat, kommt für Arbeitnehmer und Selbstständige
ein Freibetrag von 20 Euro dazu.
Hat man keine Ausgaben, wie Fahrkosten zur Arbeit usw. und unterhält auch keine
Versicherung (auch KFZ) ist der Freibetrag von 100 Euro o.k..
Hat man höhere Ausgaben als 100 Euro, so werden bei der Einzelberechnung die 20
Euro nicht berücksichtigt. Die Regelung ist bei hohen berufsbedingten
Ausgaben ungerecht und verhindert die Aufnahme einer Tätigkeit.
Beispiel eines Aufstockers mit einem Einkommen von mehr als 400 Euro, einer
KFZ-Haftpflichtversicherung in Höhe von 81 Euro und Fahrkosten zur Arbeit in
Höhe von 38 Euro jeweils monatlich:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/das-hartz-iv-gesetz-hat-viele.html
Willi S
helfen dem Fiskus beim Sparen, fallen nicht auf und sind keine Aufreger. Wir
vom Team Der Sozialrechtexperte sind dem nachgegangen und werden in den
nächsten Wochen und Monaten auf solche Fallen im Gesetz in unregelmäßiger Folge
hinweisen.
Nr. 1 Grundfreibetrag von 100 Euro und höhere Ausgaben.
Hat der Hartzer einen 400-Euro-Job, kann er nur den Grundfreibetrag von 100
Euro absetzen. Liegt sein Einkommen über 400 Euro, muss das Jobcenter bei
höheren Ausgaben eine Einzelabrechnung vornehmen.
Hat man mehr als 100 Euro im Monat, kommt für Arbeitnehmer und Selbstständige
ein Freibetrag von 20 Euro dazu.
Hat man keine Ausgaben, wie Fahrkosten zur Arbeit usw. und unterhält auch keine
Versicherung (auch KFZ) ist der Freibetrag von 100 Euro o.k..
Hat man höhere Ausgaben als 100 Euro, so werden bei der Einzelberechnung die 20
Euro nicht berücksichtigt. Die Regelung ist bei hohen berufsbedingten
Ausgaben ungerecht und verhindert die Aufnahme einer Tätigkeit.
Beispiel eines Aufstockers mit einem Einkommen von mehr als 400 Euro, einer
KFZ-Haftpflichtversicherung in Höhe von 81 Euro und Fahrkosten zur Arbeit in
Höhe von 38 Euro jeweils monatlich:
Versicherungspauschale | 30,00 Euro | 30,00 Euro |
Werbungskostenpauschale | 15,33 Euro | 15,33 Euro |
Fahrkosten | 38,00 Euro | |
KFZ-Haftpflichtversicherung | 81,00 Euro | |
Weiterer „Freibetrag“ in 100 Euro | 54,67 Euro | |
Gesamtfreibetrag | 164,33 Euro | 100,00 Euro |
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/das-hartz-iv-gesetz-hat-viele.html
Willi S
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