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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 20 Jul 2017 - 10:49

Einige (wenige) Kammern des SG in Berlin haben eine „Widerstandsrechtssprechung“ gegenüber Entscheidungen des BSG entwickelt ...
Tacheles hatte darüber schon mehrfach berichtet.  In der jetzt erschienen  Zeitung
ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht)  ist dazu ein kurzer Artikel erschienen. Den möchte ich der interessierten Leserschaft nicht vorenthalten, er ist auf Seite35 zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Dies_und_das/ANA-ZAR_2017-02_Endfassung.pdf
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2219/
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