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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Geplante Verschärfung des Versammlungsrechts: Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen

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Geplante Verschärfung des Versammlungsrechts: Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen Empty Geplante Verschärfung des Versammlungsrechts: Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen

Beitrag von Willi Schartema Mi 3 Mai 2017 - 10:37

Dann möchte ich nochmal auf die geplanten Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen hinweisen:
Die schwarz-rote Bundesregierung bringt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat (dort also mit „grüner“ Unterstützung/Duldung) ein Sonderstrafrecht u.a. für Polizisten auf den Weg.
Sollten die bislang bekannt gewordenen Pläne tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, wird das einen schweren Eingriff in Demonstrations-, Kritik- und Protestkultur in Deutschland bewirken. So sehen sich die Beteiligten von Aktionen mit Merkmalen friedlichen zivilen Ungehorsams nicht selten mit frei erfundenen Vorwürfen von tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Soldaten konfrontiert – was nun pauschal mit einem Mindest-Strafmaß von drei Monaten Gefängnis bestraft werden soll.
Wer also an einer größeren Demonstration mit großem Polizeiaufgebot teilnimmt, sieht sich künftig dieser pauschalen Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt – das wird massive negative Auswirkungen auf die theoretische Idee der Versammlungsfreiheit haben, ungezwungen und ohne Schere im Kopf an einer friedlichen Demo teilnehmen zu können.
 
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Nur mal ganz praktisch, ich habe mich gestern Polizisten in den Weg gestellt, die aggressiv 1. Mai - Demonstranten angreifen wollten. In Zukunft kann ich oder andere bei so einer Handlung mit mindestens drei Monaten Knast rechnen.
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Das geht gar nicht, daher muss dazu jetzt weitere Aktivität entwickelt werden.

Mehr dazu:     https://freiheitsfoo.de/2017/03/04/polizei-sonderstrafrecht-bricht-art8gg/

Hier kann eine Petition dazu unterschrieben werden: Verfassungswidrig und #maaslosübertrieben - stoppt die Änderungen der §113 und §114StGB!
Näheres hier:   https://weact.campact.de/petitions/nein-zum-polizeistaat-stoppt-die-anderungen-der-ss113-und-ss114stgb-2
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2186/
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