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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jul 2018 - 6:54

lang nicht erreichbar sind und in diesem Zeitraum weder medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, noch Beiträge zahlen, könnten davon betroffen sein. 

Es ist wichtig, da jetzt im Gesetzgebungsverfahren zu intervenieren!

Dazu ein „Alarm-Newsletter“ von Claudius Voigt v. 07.07.2018: https://tinyurl.com/y9r2jmt7 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2381/
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