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Unterhaltsvorschuss: Die wichtigsten Fakten zur Neuregelung
Zum 1.7.2017 wird (endlich) das UVG entfristet und auf bis zur Volljährigkeit ausgeweitet. Für Kinder von 12-17 werden dann im Übrigen 268 Euro gezahlt. Dazu ein kurzes Infoblatt des VAMV NRW: xxx
Allerdings haben Kinder in der neuen Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf UVG, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen. Dazu eine aktuelle Presseerklärung des VAMV: http://tinyurl.com/ja6gopb
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2157/
Willi S
Allerdings haben Kinder in der neuen Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf UVG, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen. Dazu eine aktuelle Presseerklärung des VAMV: http://tinyurl.com/ja6gopb
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2157/
Willi S
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Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
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Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema