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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG (Erstattungsanspruch) mit Beitragsansprüchen der Krankenkasse im Rahmen des Insolvenzverfahrens - Anfechtbarkeit - Verzinsung bei verzögerter Erstattung des Aufwendungsausgleichs
seitens der Krankenkasse
BSG v. 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R - http://dejure.org/2016,11857
Leitsätze
1. Eine Krankenkasse kann mit Beitragsansprüchen gegen Ausgleichsansprüche eines Arbeitgebers durch Willenserklärung oder Verwaltungsakt aufrechnen.
2. Erlangt eine Krankenkasse durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, mit Beitragsansprüchen gegen dessen Ansprüche auf Aufwendungsausgleich aufzurechnen, kann dies anfechtbar sein.
3. Erstattet die Krankenkasse verzögert Aufwendungsausgleich, hat der Arbeitgeber nur Anspruch auf die sozialrechtliche gesetzliche Verzinsung als Verzugsschaden.
Neue Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung - Stand: 01.02.2017 - Claudius Voigt, GGUA : http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1486661646&hash=60179eff72ee46738ecce27d55aa5a3aff3e087a&file=/fileadmin/dokumente/Migration/Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_Stand_01.02.2017_Webversion.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
BSG v. 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R - http://dejure.org/2016,11857
Leitsätze
1. Eine Krankenkasse kann mit Beitragsansprüchen gegen Ausgleichsansprüche eines Arbeitgebers durch Willenserklärung oder Verwaltungsakt aufrechnen.
2. Erlangt eine Krankenkasse durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, mit Beitragsansprüchen gegen dessen Ansprüche auf Aufwendungsausgleich aufzurechnen, kann dies anfechtbar sein.
3. Erstattet die Krankenkasse verzögert Aufwendungsausgleich, hat der Arbeitgeber nur Anspruch auf die sozialrechtliche gesetzliche Verzinsung als Verzugsschaden.
Neue Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung - Stand: 01.02.2017 - Claudius Voigt, GGUA : http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1486661646&hash=60179eff72ee46738ecce27d55aa5a3aff3e087a&file=/fileadmin/dokumente/Migration/Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_Stand_01.02.2017_Webversion.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
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